SCRUTATIO

Mercoledi, 2 settembre 2026 - San Elpidio v. ( Letture di oggi)

Levitico ܟܗ̈ܢܐ 15


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PeshittaMenge Bibel
1 ܘܡܠܠ ܡܪܝܐ ܥܡ ܡܘܫܐ ܘܥܡ ܐܗܪܘܢ ܘܐܡܪ ܠܗܘܢ.1 Weiter gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
2 ܡܠܠܘ ܥܡ ܒܢ̈ܝ ܐܝܣܪܐܝܠ ܘܐܡܪܘ ܠܗܘܢ. ܓܒܪ ܓܒܪ ܟܕ ܢܗܘܐ ܕܐ̇ܒ ܡܢ ܒܣܪܗ. ܕܘܒܗ ܛܡܐ ܗܘ.2 »Teilt den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann einen Ausfluß aus seiner Scham hat, so ist dieser sein Ausfluß etwas Unreines;
3 ܘܗܕܐ ܬܗܘܐ ܛܡܐܘܬܐ ܕܕܘܒܗ. ܪܕܐ ܒܣܪܗ ܥܡ ܕܘܒܗ. ܐܘ ܚܬܝܡ ܒܣܪܗ ܡܢ ܕܘܒܗ. ܛܡܐܘܬܗ ܗܝ.3 und zwar steht es mit seiner Unreinheit infolge seines Ausflusses so: Mag der Ausfluß aus seiner Scham dauernd sein oder nur zeitweise eintreten: in beiden Fällen liegt Unreinheit für ihn vor.
4 ܘܟܠ ܡܫܟܒܐ ܕܕܡ̇ܟ ܥܠܘܗܝ ܕܝ̇ܒܐ ܢܗܘܐ ܛܡܐ. ܘܟܠ ܡܐܢܐ ܕܝ̇ܬܒ ܥܠܘܗܝ ܢܗܘܐ ܛܡܐ.4 Jedes Lager, auf dem der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, wird unrein, und jedes Gerät, auf dem er sitzt, wird unrein.
5 ܘܓܒܪܐ ܕܢܩܪܘܒ ܠܡܫܟܒܗ. ܢܚܠܠ ܡܐ̈ܢܘܗܝ ܘܢܣܚܐ ܒܡ̈ܝܐ. ܘܢܗܘܐ ܛܡܐ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ.5 Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
6 ܘܡ̇ܢ ܕܝ̇ܬܒ ܥܠ ܡܐܢܐ ܕܝ̇ܬܒ ܥܠܘܗܝ ܕܝ̇ܒܐ. ܢܚܠܠ ܡܐ̈ܢܘܗܝ ܘܢܣܚܐ ܒܡ̈ܝܐ ܘܢܗܘܐ ܛܡܐ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ.6 Auch wer sich auf das Gerät setzt, auf dem der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
7 ܘܡ̇ܢ ܕܢܩܪܘܒ ܠܒܣܪܗ ܕܕܝ̇ܒܐ. ܢܚܠܠ ܡܐ̈ܢܘܗܝ ܘܢܣܚܐ ܒܡ̈ܝܐ. ܘܢܗܘܐ ܛܡܐ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ.7 Wer den Leib eines mit einem Ausfluß Behafteten berührt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
8 ܘܐܢ ܢܪܘܩ ܗ̇ܘ ܡ̇ܢ ܕܕܐ̇ܒ ܥܠ ܡ̇ܢ ܕܕܟܐ. ܢܚܠܠ ܡܐ̈ܢܘܗܝ ܘܢܣܚܐ ܒܡ̈ܝܐ. ܘܢܗܘܐ ܛܡܐ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ.8 Wenn ferner der mit einem Ausfluß Behaftete einen Reinen anspeit (oder: mit seinem Speichel beschmutzt), so muß dieser seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
9 ܘܟܠ ܡܕܡ ܕܪܟ̇ܒ ܥܠܘܗܝ ܗ̇ܘ ܡ̇ܢ ܕܕܐ̇ܒ ܢܗܘܐ ܛܡܐ.9 Alles Reitzeug, auf dem der mit einem Ausfluß Behaftete beim Reiten sitzt, ist unrein;
10 ܘܟܠ ܕܢܩܪܘܒ ܠܟܠܡܕܡ ܕܐܝܬ ܬܚܘܬܘܗܝ. ܢܗܘܐ ܛܡܐ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ. ܘܡ̇ܢ ܕܢܫܩܘܠ ܐܢܘܢ ܢܚܠܠ ܡܐ̈ܢܘܗܝ ܘܢܣܚܐ ܒܡ̈ܝܐ. ܘܢܗܘܐ ܛܡܐ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ.10 und wer irgend etwas berührt, was er unter sich gehabt hat, wird bis zum Abend unrein; und wer etwas Derartiges wegträgt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
11 ܘܟܠ ܕܢܩܪܘܒ ܠܗ̇ܘ ܐܝܢܐ ܕܕܐ̇ܒ. ܡܐ ܕܠܐ ܐܫܝܓ ܐ̈ܝܕܘܗܝ ܒܡ̈ܝܐ. ܢܚܠܠ ܡܐ̈ܢܘܗܝ ܘܢܣܚܐ ܒܡ̈ܝܐ ܘܢܗܘܐ ܛܡܐ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ.11 Jeder, den der mit einem Ausfluß Behaftete berührt, ohne sich zuvor die Hände mit Wasser abgespült zu haben, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
12 ܘܡܐܢܐ ܕܦܚܪܐ ܕܩ̇ܪܒ ܠܗ ܐܝܢܐ ܕܕܐ̇ܒ ܢܬܬܒܪ. ܘܟܠ ܡܐܢܐ ܕܩܝܣܐ ܐܘ ܕܢܚܫܐ ܢܬܬܫܝܓ ܒܡ̈ܝܐ.12 Ein irdenes Gefäß, das der mit einem Ausfluß Behaftete berührt, muß zerschlagen werden; und jedes Holzgerät muß im Wasser abgespült werden.
13 ܘܐܢ ܢܬܕܟܐ ܐܝܢܐ ܕܕܐ̇ܒ ܡܢ ܕܘܒܗ. ܢܡܢܐ ܠܗ ܫܒܥܐ ܝܘܡ̈ܝܢ ܘܢܬܕܟܐ. ܘܢܚܠܠ ܡܐ̈ܢܘܗܝ ܘܢܣܚܐ ܒܣܪܗ ܒܡ̈ܝܐ ܚ̈ܝܐ ܘܢܬܕܟܐ.13 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete von seinem Leiden befreit wird, so soll er von dem Zeitpunkte, wo er rein (= gesund) geworden ist, sieben Tage zählen; dann wasche er seine Kleider und bade seinen Leib in Quell- oder Flußwasser: so ist er rein.
14 ܘܠܝܘܡܐ ܕܬܡܢܝܐ. ܢܣܒ ܠܗ ܬܪ̈ܝܢ ܫܘ̈ܦܢܝܢܝܢ. ܐܘ ܬܪ̈ܝܢ ܒܢ̈ܝ ܝܘܢܐ. ܘܢܝܬܐ ܐܢܘܢ ܩܕܡ ܡܪܝܐ ܠܬܪܥܐ ܕܡܫܟܢܙܒܢܐ. ܘܢܬܠ ܐܢܘܢ ܠܟܗܢܐ.14 Am achten Tage aber nehme er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, trete damit vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester;
15 ܘܢܥܒܕ ܐܢܘܢ ܟܗܢܐ ܚܕ ܠܚܛܗܐ ܘܚܕ ܠܕܒܚܐ ܫܠܡܐ. ܘܢܚܣܐ ܥܠܘܗܝ ܟܗܢܐ ܡܢ ܕܘܒܗ ܩܕܡ ܡܪܝܐ.15 dieser soll sie dann herrichten, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, und der Priester soll ihm so Sühne vor dem HERRN wegen seines Ausflusses erwirken.
16 ܘܓܒܪܐ ܐܢ ܢܦܘܩ ܡܢܗ ܙܪܥܐ ܕܡܕܡܟܐ. ܢܣܚܐ ܒܡ̈ܝܐ ܟܠܗ ܒܣܪܗ. ܘܢܗܘܐ ܛܡܐ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ.16 Wenn ferner ein Mann einen unfreiwilligen Samenerguß hat, so soll er seinen ganzen Leib im Wasser baden und ist bis zum Abend unrein;
17 ܘܟܠ ܡܪܛܘܛܐ ܐܘ ܡܫܟܒܐ ܕܢܦܠ ܥܠܘܗܝ ܙܪܥܐ ܕܡܕܡܟܐ. ܢܬܚܠܠ ܒܡ̈ܝܐ. ܘܢܗܘܐ ܛܡܐ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ.17 und jedes Kleidungsstück und alles Leder, an welches der Samenerguß gekommen ist, muß im Wasser gewaschen werden und ist bis zum Abend unrein. –
18 ܘܐܢܬܬܐ ܕܢܕܡܟ ܠܘܬܗ̇ ܓܒܪܐ ܡܕܡܟܐ ܕܙܪܥܐ. ܢܣܚܘܢ ܒܡ̈ܝܐ ܘܢܗܘܘܢ ܛܡܐܝܢ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ.18 Wenn ferner ein Mann bei einer Frau liegt und ein Samenerguß erfolgt, so müssen beide ein Wasserbad nehmen und sind bis zum Abend unrein.«
19 ܘܐܢܬܬܐ ܟܕ ܬܗܘܐ ܕܝ̇ܒܐ ܡܢ ܕܡܗ̇. ܢܗܘܐ ܕܘܒܗ̇ ܒܒܣܪܗ̇. ܘܫܒܥܐ ܝܘܡ̈ܝܢ ܬܬܒ ܒܟܦܣܗ̇. ܘܟܠ ܕܢܩܪܘܒ ܠܗ̇. ܢܗܘܐ ܛܡܐ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ.19 »Wenn aber eine weibliche Person einen Ausfluß hat, und zwar ihren gewöhnlichen Blutfluß, so soll ihre Unreinheit sieben Tage lang dauern, und jeder, der sie während dieser Zeit berührt, wird bis zum Abend unrein.
20 ܘܟܠܡܕܡ ܕܬܕܡܟ ܥܠܘܗܝ ܒܟܦܣܗ̇. ܢܗܘܐ ܛܡܐ. ܘܟܠ ܡܕܡ ܕܬܬܒ ܥܠܘܗܝ ܢܗܘܐ ܛܡܐ.20 Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein, ebenso alles, worauf sie sitzt,
21 ܘܟܠ ܕܢܩܪܘܒ ܠܥܪܣܗ̇. ܢܚܠܠ ܡܐ̈ܢܘܗܝ ܘܢܣܚܐ ܒܡ̈ܝܐ ܘܢܗܘܐ ܛܡܐ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ.21 und jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
22 ܘܟܠ ܕܢܩܪܘܒ ܠܟܠ ܡܐܢ ܕܬܬܒ ܥܠܘܗܝ. ܢܚܠܠ ܡܐ̈ܢܘܗܝ ܘܢܣܚܐ ܒܡ̈ܝܐ. ܘܢܗܘܐ ܛܡܐ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ.22 Und jeder, der irgendein Gerät berührt, auf dem sie gesessen hat, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.
23 ܘܐܢ ܠܡܕܡܟܐ ܐܘ ܠܡܐܢܐ ܕܝ̇ܬܒܐ ܥܠܘܗܝ ܩܪܒ. ܢܗܘܐ ܛܡܐ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ.23 Auch wenn einer etwas berührt, das sich auf ihrem Lager oder auf dem Gerät befindet, auf dem sie gesessen hat, so ist er bis zum Abend unrein.
24 ܘܐܢ ܢܕܡܟ ܠܘܬܗ̇ ܓܒܪܐ ܘܢܦܠ ܡܢ ܟܦܣܗ̇ ܥܠܘܗܝ . ܢܗܘܐ ܛܡܐ ܫܒܥܐ ܝܘܡ̈ܝܢ. ܘܟܠ ܡܕܡܟܐ ܕܕܡ̇ܟ ܥܠܘܗܝ ܢܗܘܐ ܛܡܐ.24 Und wenn etwa ein Mann ihr beiwohnt und etwas von ihrer Unreinigkeit an ihn kommt, so ist er sieben Tage lang unrein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
25 ܘܐܢܬܬܐ ܟܕ ܢܕܘܒ ܕܘܒܐ ܕܕܡܗ̇ ܝܘܡ̈ܬܐ ܣ̈ܓܝܐܐ. ܕܠܐ ܙܒܢܐ ܕܟܦܣܗ̇. ܐܘ ܐܢ ܬܕܘܒ ܥܠ ܟܦܣܗ̇. ܟܠ ܝܘܡ̈ܬܐ ܕܕܝ̇ܒܐ ܒܛܡܐܘܬܗ̇. ܐܝܟ ܝܘܡ̈ܝ ܟܦܣܗ̇ ܢܗܘܘܢ. ܘܬܗܘܐ ܛܡܐܐ.25 Wenn aber eine weibliche Person außer der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit an einem langdauernden Blutfluß leidet oder über die Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit hinaus den Blutfluß hat, so soll von ihr während der ganzen Dauer ihres unreinen Flusses dasselbe gelten wie während der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit: sie ist unrein.
26 ܘܟܘܠ ܡܕܡܟܐ ܕܬܕܡܟ ܥܠܘܗܝ ܟܠ ܝܘܡ̈ܝ ܕܘܒܗ̇. ܐܝܟ ܡܕܡܟܐ ܕܟܦܣܗ̇ ܢܗܘܐ ܠܗ̇. ܘܟܘܠ ܡܐܢܐ ܕܬܬܒ ܥܠܘܗܝ ܢܗܘܐ ܛܡܐ. ܐܝܟ ܛܡܐܘܬܐ ܕܟܦܣܗ̇.26 Jedes Lager, auf dem sie während der ganzen Dauer ihres Flusses liegt, soll für sie gelten wie das Lager zur Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit; und jedes Gerät, auf dem sie sitzt, wird gerade so unrein wie während der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit;
27 ܘܟܠ ܕܢܩܪܘܒ ܠܗܘܢ ܢܬܛܡܐ. ܘܢܚܠܠ ܡܐ̈ܢܘܗܝ ܘܢܣܚܐ ܒܡ̈ܝܐ. ܘܢܗܘܐ ܛܡܐ ܥܕܡܐ ܠܪܡܫܐ.27 wer also irgendein solches (Gerät) berührt, wird dadurch unrein: er muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.
28 ܘܐܢ ܕܟܝܬ ܡܢ ܕܘܒܗ̇. ܬܡܢܐ ܠܗ̇ ܫܒܥܐ ܝܘܡ̈ܝܢ. ܘܒܬܪܟܝܢ ܬܬܕܟܐ.28 Wenn sie aber von ihrem Fluß rein geworden ist, so soll sie noch sieben Tage zählen: dann soll sie als rein gelten.
29 ܘܒܝܘܡܐ ܕܬܡܢܝܐ ܬܣܒ ܠܗ̇ ܬܪ̈ܝܢ ܫܘܦܢܝ̈ܢܝܢ ܐܘ ܬܪ̈ܝܢ ܒܢ̈ܝ ܝܘܢܐ. ܘܬܝܬܐ ܐܢܘܢ ܠܘܬ ܟܗܢܐ ܠܬܪܥܐ ܕܡܫܟܢܙܒܢܐ.29 Am achten Tage aber nehme sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes;
30 ܘܢܥܒܕ ܐܢܘܢ ܟܗܢܐ ܚܕ ܠܚܛܗܐ ܘܚܕ ܠܥܠܬܐ. ܘܢܚܣܐ ܥܠܝܗ̇ ܟܗܢܐ ܡܢ ܕܘܒܐ ܕܛܡܐܘܬܗ̇ ܩܕܡ ܡܪܝܐ.30 der Priester soll dann die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer darbringen und ihr so Sühne vor dem HERRN wegen ihres unreinen Flusses erwirken.«
31 ܘܬܙܗܪܘܢ ܠܒ̈ܢܝ ܐܝܣܪܝܠ ܡܢ ܛܡܐܘܬܗܘܢ. ܘܠܐ ܢܡܘܬܘܢ ܒܛܡܐܘܬܗܘܢ. ܘܠܐ ܢܛܡܐܘܢ ܡܫܟܢܝ ܕܒܝܢܬܗܘܢ.31 »So sollt ihr die Israeliten von ihrer Unreinheit befreien, damit sie nicht infolge ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnung, die sich mitten unter ihnen befindet, verunreinigen.« –
32 ܗܢܐ ܢܡܘܣܐ ܢܗܘܐ ܠܡ̇ܢ ܕܕܐ̇ܒ. ܘܠܡ̇ܢ ܕܢܦܘܩ ܡܢܗ ܙܪܥܐ ܕܡܕܡܟܐ ܕܢܬܛܡܐ ܒܗ.32 Diese Vorschriften gelten für den mit einem Ausfluß Behafteten sowie für den, der durch Samenerguß verunreinigt wird,
33 ܘܟܦܣܢܝܬܐ ܬܗܘܐ ܒܟܦܣܗ̇. ܘܡ̇ܢ ܕܕܐ̇ܒ ܢܗܘܐ ܒܕܘܒܗ ܕܟܪܐ ܐܘ ܢܩܒܬܐ. ܘܓܒܪܐ ܕܢܕܡܟ ܥܡ ܛܡܐܬܐ.33 ferner für weibliche Personen, die an ihrer regelmäßigen Unreinheit leiden, und für jeden, der einen Ausfluß hat, es sei ein Mann oder eine weibliche Person, sowie für den Mann, der einer unreinen Frau beiwohnt.