SCRUTATIO

Giovedi, 16 luglio 2026 - San Bonaventura ( Letture di oggi)

Ezechiele ܚܙܩܝܐܝܠ 45


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PeshittaMenge Bibel
1 ܘܡܐ ܕܡܦܠܓܝܢ ܐܢܬܘܢ ܐܪܥܐ ܦܪܘܫܘ ܦܘܪܫܢܐ ܠܡܪܝܐ ܘܩܕܫܘ ܡܢ ܐܪܥܐ ܘܢܗܘܐ ܐܘܪܟܗ̇ ܥܣܪ̈ܝܢ ܘܚܡܫܐ ܐ̈ܠܦܝܢ ܘܦܬܝܗ̇ ܥܣܪܐ ܐ̈ܠܦܝܢ ܘܢܗܘܘܢ ܩܕܝܫ̈ܝܢ ܟܠܗܘܢ ܬܚ̈ܘܡܝܗ̇ ܟܕ ܚܕܪ̈ܝܢ ܠܗ̇1 »Wenn ihr dann das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer (d.h. einen Anteil am Opfer) vorwegnehmen, eine Weihegabe, nämlich einen Landstrich von 25000 Ellen Länge und 20000 Ellen Breite: das soll in seinem ganzen Umfange ein heiliger Bezirk sein.
2 ܘܬܗܘܐ ܠܡܩܕܫܐ ܚܡܫܡܐܐ ܒܚܡܫܡܐܐ ܘܬܗܘܐ ܡܪܒܥܐ ܟܕ ܚ̇ܕܪܐ ܘܚܡܫܝܢ ܐ̈ܡܝܢ ܫܛܚܗ̇2 Von diesem Gebiet soll auf den Tempel entfallen ein Geviert (= Quadrat) von 500 Ellen Seitenlänge; und rings um dieses soll ein freier Raum von fünfzig Ellen gelassen werden.
3 ܘܡܢ ܗܕܐ ܡܫܘܚܬܐ ܐܘܪܟܐ ܥܣܪ̈ܝܢ ܘܚܡܫܐ ܐ̈ܠܦܝܢ ܘܦܬܝܐ ܥܣܪܐ ܐ̈ܠܦܝܢ ܘܒܗ̇ ܢܗܘܐ ܩܕܘܫ ܩܘܕܫ̈ܐ3 Weiter sollst du von jenem abgemessenen Bezirk ein Stück von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite abmessen, auf welches das Heiligtum als Hochheiliges zu stehen kommt.
4 ܘܩܘܕܫܐ ܕܐܪܥܐ ܢܗܘܐ ܠܟܗ̈ܢܐ ܕܡܫܡܫܝܢ ܒܡܩܕܫܗ ܕܡܪܝܐ ܘܡܬܩܪܒܝܢ ܠܡܫܡܫܘܬܗ ܠܡܪܝܐ ܘܢܗܘܐ ܠܗܘܢ ܐܬܪܐ ܠܒܬ̈ܐ ܘܡܩܕܫܐ ܠܡܩ̈ܕܫܐ4 Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. –
5 ܘܢܗܘܐ ܥܣܪ̈ܝܢ ܘܚܡܫܐ ܐ̈ܠܦܝܢ ܐܘܪܟܐ ܘܥܣܪ̈ܐ ܐ̈ܠܦܝܢ ܦܬܝܐ ܘܢܗܘܐ ܝܘܪܬܢܐ ܠܠܘ̈ܝܐ ܕܡܫܡܫܝܢ ܒܝܬܐ ܥܣܪ̈ܝܢ ܒܬ̈ܝܢ5 Ferner soll ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern (vgl. 44,10-14), als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. –
6 ܝܘܪܬܢܐ ܕܡܕܝܢܬܐ ܚܡܫܐ ܐ̈ܠܦܝܢ ܦܬܝܐ ܘܐܘܪܟܐ ܥܣܪ̈ܝܢ ܘܚܡܫܐ ܐ̈ܠܦܝܢ ܠܘܩܒܠ ܦܘܪܫܢܐ ܕܡܩܕܫܐ ܢܗܘܐ ܠܟܠܗܘܢ ܕܒܝܬ ܐܝܣܪܝܠ6 Ferner sollt ihr der Stadt ein Gebiet von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge als Eigentum überweisen; es soll sich zur Seite des heiligen Weihebezirks erstrecken und dem ganzen Hause Israel gehören. –
7 ܘܠܡܕܒܪܢܐ ܠܦܘܪܫܢܐ ܕܩܘܕܫܐ ܘܠܝܘܪܬܢܐ ܕܡܕܝܢܬܐ ܡܢ ܡܕܢܚܐ ܘܡܢ ܡܥܪܒܐ ܘܐܘܪܟܐ ܢܗܘܐ ܠܘܩܒܠ ܦܠܓܘܬܐ ܡܢ ܡܕܢܚܐ ܠܡܥܪܒܐ7 Dem Fürsten endlich sollt ihr Landbesitz zuweisen auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des Eigentums der Stadt, längs dieser beiden Bezirke sowohl auf der Westseite westwärts als auch auf der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend jedem einzelnen (= genauso wie jeder) der (Stammes-) Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze
8 ܢܗܘܐ ܝܘܪܬܢܐ ܠܒܢ̈ܝ ܐܝܣܪܝܠ ܘܬܘܒ ܠܐ ܢܗܪܘܢ ܐܢܘܢ ܡܕܒܪ̈ܢܐ ܕܥܡܝ ܘܐܪܥܐ ܢܬܠܘܢ ܠܒܢ̈ܝ ܐܝܣܪܝܠ ܠܫܪ̈ܒܬܗܘܢ8 des Landes. Das soll ihm als Eigentum in Israel gehören, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das (übrige) Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.«
9 ܗܟܢܐ ܐܡ̇ܪ ܡܪܐ ܡܪ̈ܘܬܐ ܟܕܘ ܠܟܘܢ ܪܘܪ̈ܒܢܐ ܕܐܝܣܪܝܠ ܐܥܒܪܘ ܡܢܟܘܢ ܚܛܘܦܝܐ ܘܒܙܬܐ ܘܥܒܕܘ ܕܝܢܐ ܘܙܕܝܩܘܬܐ ܘܐܦܪܩܘ ܫܘܥܒܕܟܘܢ ܡܢ ܥܡܝ ܐܡ̇ܪ ܡܪܐ ܡܪ̈ܘܬܐ9 So hat Gott der HERR gesprochen: »Laßt es nun genug sein, ihr Fürsten Israels! Steht ab von Gewalttätigkeit und Bedrückung, übt vielmehr Recht und Gerechtigkeit und laßt mein Volk nicht mehr unter euren Besitzräubereien leiden!« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
10 ܡܣܐܬܐ ܕܩܘܫܬܐ ܘܟܝܠܬܐ ܕܩܘܫܬܐ ܘܡܬ̈ܩܠܐ ܕܩܘܫܬܐ ܢܗܘܘܢ ܠܟܘܢ10 »Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr führen (vgl. 3.Mose 19,36; 5.Mose 25,15).
11 ܟܝܠܬܐ ܘܡܬܩܠܐ ܬܩܢܘ ܕܬܗܘܘܢ ܫܩ̇ܠܝܢ ܡܥܣܪ̈ܐ ܚܕ ܡܢ ܥܣܪ̈ܐ ܫܘܝܐܝܬ11 Das Epha und das Bath sollen gleichen Gehalt (= einerlei Maß) haben, so daß das Bath den zehnten Teil eines Chomers beträgt (oder: faßt) und das Epha ebenfalls den zehnten Teil eines Chomers: nach dem Chomer soll ihre Maßbestimmung erfolgen.
12 ܘܡܬܩ̈ܠܐ ܢܗܘܘܢ ܥܣܪ̈ܝܢ ܡܬܩܠܐ ܡܢܗܘܢ ܥܣܪ̈ܝܢ ܘܚܡܫ ܡ̈ܥܝܢ ܘܡܬܩܠܐ ܕܚܡܫܬܥܣܪ̈ ܢܗܘܐ ܠܟܘܢ ܡܢܝܐ12 Weiter soll der Schekel zwanzig Gera betragen; fünf Schekel sollen fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, und fünfzig Schekel soll bei euch die Mine gelten.«
13 ܗܢܐ ܦܘܪܫܢܐ ܦܪܘܫܘ ܚܕܐ ܡܢ ܫܬ ܡܢ̈ܘܬܗ ܕܟܘܪܐ ܕܚ̈ܛܐ ܘܚܕܐ ܡܢ ܫܬ ܡ̈ܢܘܬܗ ܕܟܘܪܐ ܕܣܥܪ̈ܐ13 »Folgendes ist die Hebe (d.h. feststehende Abgabe), die ihr entrichten sollt: ein Sechstel Epha von jedem Chomer Weizen und ein Sechstel Epha von jedem Chomer Gerste.
14 ܘܡܫܚܐ ܡܢ ܥܣܪ ܟܝ̈ܠܢ ܕܗ̇ܘܐ ܟܘܪܐ ܢܣܒܘܢ ܡܥܣܪܐ ܟܝܠܬܐ ܚܕܐ14 Sodann soll die Gebühr beim Öl ein Zehntel Bath von jedem Kor betragen [denn zehn Bath machen ein Kor aus].
15 ܘܚܕܐ ܢܩܝܐ ܡܢ ܡܐܬܝܢ ܥܢܐ ܕܐܝܣܪܐܝܠ. ܠܣܡܝܕܐ ܘܠܩܘܪܒܢܐ ܘܠܝܩܕܐ ܫܠܡܐ. ܕܢܕܟܐ ܐܢܘܢ ܐܡ̇ܪ ܡܪܐ ܡܪ̈ܘܬܐ15 Ferner: ein Stück Kleinvieh aus einer Herde von zweihundert Stück, als Hebe von allen Geschlechtern Israels zum Speis- und zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um euch Sühne zu erwirken« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
16 ܟܠܗ ܥܡܐ ܕܐܪܥܐ ܢܦܪܫܘܢ ܦܘܪܫܢܐ ܗܢܐ ܠܡܕܒܪܢܐ ܕܐܝܣܪܝܠ16 »Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein.
17 ܘܕܡܕܒܪܢܐ ܢܗܘܘܢ ܝܩ̈ܕܐ ܫ̈ܠܡܐ ܘܣܡܝܕܐ ܘܢܘܩܝܐ ܒܪܝܫ ܝܪ̈ܚܐ ܘܒܫ̈ܒܐ ܘܒܟܠܗܘܢ ܥܕܥܐ̈ܕܐ ܕܒܝܬ ܐܝܣܪܝܠ ܗܘ ܢܩܪܒ ܬܕܟܝܬܐ ܕܚ̈ܛܗܐ ܘܣܡܝܕܐ ܘܝܩܕܐ ܫܠܡܐ ܩܘܪܒܢܐ ܕܡܕܟܐ ܠܒ̈ܢܝ ܐܝܣܪܝܠ17 Dem Fürsten dagegen sollen das Brandopfer, das Speis- und das Trankopfer an den Festen sowie an den Neumonden und Sabbaten (und) bei allen Festversammlungen des Hauses Israel obliegen. Er hat das Sündopfer, das Speis- und Brandopfer und die Heilsopfer auszurichten, um dem Hause Israel Sühne zu erwirken.«
18 ܗܟܢܐ ܐܡ̇ܪ ܡܪܐ ܡܪ̈ܘܬܐ ܒܚܕ ܒܝܪܚܐ ܩܕܡܝܐ ܣܒ ܬܘܪܐ ܒܪ ܒܩܪܐ ܕܠܝܬ ܒܗ ܡܘܡܐ ܘܕܟܝܗܝ ܠܡܩܕܫܐ18 So hat Gott der HERR gesprochen: »Im ersten Monat, am ersten Tage des Monats, sollt ihr einen fehllosen jungen Stier zur Entsündigung des Heiligtums nehmen.
19 ܘܢܣܒ ܟܗܢܐ ܡܢ ܕܡܐ ܕܬܕܟܝܬܐ ܘܢܪܘܣ ܥܠ ܐ̈ܣܟܦܬܗ ܕܒܝܬܐ ܘܥܠ ܐܪ̈ܒܥ ܙܘܝ̈ܬܗ ܕܡܕܒܚܐ ܘܥܠ ܐܣܟܘܦܬܐ ܕܬܪܥܐ ܕܕܪܬܐ ܓܘܝܬܐ19 Der Priester soll dann etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Tempelhauses und an die vier Ecken der Umfriedigung (oder: Einfassung) des Altars und an die Pfosten des Tores zum inneren Vorhof tun;
20 ܘܗܟܢܐ ܢܗܘܐ ܥܒ̇ܕ ܒܫܒܥܬܐ ܒܝܪܚܐ ܓܒܪܐ ܕܫ̇ܛܐ ܘܛ̇ܥܐ ܘܢܕܟܘܢܗ ܠܒܝܬܐ20 und ebenso sollt ihr es am ersten Tage des siebten Monats machen mit Rücksicht auf die, welche sich unabsichtlich oder unwissentlich versündigt haben, und so sollt ihr Sühne für den Tempel erwirken.
21 ܘܒܐܪ̈ܒܥܣܪܐ ܒܝܪܚܐ ܩܕܡܝܐ ܢܗܘܐ ܠܟܘܢ ܦܨܚܐ ܘܥܕܥܐܕܐ ܘܫܒܥܐ ܝܘܡ̈ܝܢ ܦܛܝܪܐ ܬܐܟܠܘܢ21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah feiern, das siebentägige Fest, während dessen Dauer ungesäuertes Brot gegessen werden soll.
22 ܘܢܩܪܒ ܡܕܒܪܢܐ ܒܗ ܒܝܘܡܐ ܗ̇ܘ ܥܠ ܐ̈ܦܝ ܢܦܫܗ ܘܥܠ ܐ̈ܦܝ ܟܠܗ ܥܡܐ ܕܐܪܥܐ ܬܘܪܐ ܠܬܕܟܝܬܐ ܕܚ̈ܛܗܐ22 Der Fürst aber hat an diesem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darzubringen
23 ܘܫܒܥܐ ܝܘܡ̈ܘܗܝ ܕܥܕܥܐܕܐ ܢܩܪܒ ܝܩ̈ܕܐ ܫ̈ܠܡܐ ܠܡܪܝܐ ܫܒܥܐ ܬܘܪ̈ܝܢ ܘܫܒܥܐ ܕܟܪ̈ܝܢ ܕܠܝܬ ܒܗܘܢ ܡܘܡܐ ܠܬܕܟܝܬܐ ܕܚ̈ܛܗܐ ܘܨܦܪܝܐ ܕܥ̈ܙܐ ܒܝܘܡܐ23 und soll an den sieben Tagen des Festes dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere, täglich während der sieben Tage als Brandopfer darbringen, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.
24 ܘܣܡܝܕܐ ܣܐܬܐ ܠܬܘܪܐ ܘܣܐܬܐ ܠܕܟܪܐ ܘܡܫܚܐ ܗܡܝܢܐ ܠܣܐܬܐ24 Als Speisopfer aber soll er je ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und je ein Epha zu jedem Widder opfern und an Öl je ein Hin auf jedes Epha.
25 ܘܒܚܡܫܥܣܪܐ ܒܝܪܚܐ ܕܫܒܥܐ ܢܥܒܕ ܥܕܥܐܕܐ ܐܝܟ ܗܠܝܢ ܫܒܥܐ ܝܘ̈ܡܝܢ ܐܝܟ ܬܕܟܝܬܐ ܕܚ̈ܛܗܐ ܘܐܝܟ ܝܩ̈ܕܐ ܫ̈ܠܡܐ ܘܐܝܟ ܣܡܝܕܐ ܘܐܝܟ ܡܫܚܐ25 Am fünfzehnten Tage des siebten Monats, am Feste (d.h. am Laubhüttenfest), soll er die sieben Tage hindurch die gleichen Opfergaben herrichten, sowohl Sündopfer als auch Brand- und Speisopfer und Öl.«