Levitikus 14

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Einheitsübersetzung Pattloch Bibel
1 Der Herr sprach zu Mose:1 Dann sprach der Herr zu Moses:
2 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, wenn er für rein erklärt wird: Man soll ihn zum Priester führen2 "Dies ist das Gesetz für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: zum Priester soll er gebracht werden!
3 und der Priester soll vor das Lager herauskommen. Stellt er nach der Untersuchung fest, dass der Aussätzige von seinem Aussatz geheilt ist,3 Der Priester aber gehe zum Lager hinaus; findet er, daß der Aussatzbefall an dem Aussätzigen geheilt ist,
4 soll er anordnen, dass man für den, der sich der Reinigung unterzieht, zwei lebende reine Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nimmt.4 so ordne er an, daß man für den zu Reinigenden zwei lebende reine Vögel herbeibringe, Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop.
5 Dann soll er anordnen, den einen Vogel über einem Tongefäß mit Quellwasser zu schlachten.5 Dann soll der Priester die Anweisung geben, daß man den einen Vogel über einem irdenen Gefäß, das mit Quellwasser gefüllt ist, schlachte.
6 Den lebenden Vogel, das Zedernholz, das Karmesin und den Ysop soll er nehmen und alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels tauchen.6 Den andern noch lebenden Vogel sowie das Zedernholz, die Karmesinfäden und den Ysop nehme er und tauche sie samt dem lebenden Vogel in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels.
7 Nun soll er den, der sich der Reinigung vom Aussatz unterzieht, siebenmal besprengen und, nachdem er ihn für rein erklärt hat, den lebenden Vogel ins freie Feld fliegen lassen.7 Dann soll er den vom Aussatz zu Reinigenden siebenmal besprengen und ihn so reinigen; den lebenden Vogel aber lasse er ins freie Feld fliegen.
8 Der sich der Reinigung unterzieht, der soll seine Kleider waschen, sein ganzes Haar scheren, sich in Wasser baden und dann rein sein. Nachher darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.8 Der zu Reinigende wasche seine Kleider, schere sein gesamtes Haar und bade sich in Wasser; dann wird er rein sein. Danach kehre er ins Lager zurück, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9 Am siebten Tag soll er sein ganzes Haar scheren, die Kopfhaare, den Bart und die Augenbrauen; alle Haare muss er scheren. Nachdem er seine Kleider gewaschen und seinen Körper in Wasser gebadet hat, ist er rein.9 Am siebten Tage sodann soll er nochmals sein gesamtes Haar scheren, Kopf, Bart und Augenbrauen, sein gesamtes Haar also soll er scheren, seine Kleider waschen und seinen Leib in Wasser baden, so wird er rein sein.
10 Am achten Tag soll er zwei fehlerlose Widder, ein einjähriges fehlerloses Schaf, drei Zehntel Efa Speiseopfermehl, das mit Öl vermengt ist, und ein Log Öl nehmen.10 Am achten Tage aber nehme er zwei fehlerlose Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm und als Speiseopfer drei Zehntel Epha Mehl, das mit Öl angerührt ist, und ein Log Öl.
11 Der Priester, der die Reinigung vornimmt, soll den, der sich der Reinigung unterzieht, mit seinen Opfergaben am Eingang des Offenbarungszeltes vor dem Herrn aufstellen.11 Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll den zu reinigenden Mann und diese Dinge vor den Herrn hinstellen an den Eingang des Offenbarungszeltes.
12 Dann soll er den einen Widder nehmen, ihn zusammen mit dem Log Öl als Schuldopfer darbringen und mit beiden den Darbringungsritus vor dem Herrn vollziehen.12 Dann nehme der Priester das eine Lamm und bringe es zusammen mit dem Log Öl als Schuldopfer dar; er schwinge sie weihend vor dem Herrn hin und her.
13 Er soll den Widder an der Stelle schlachten, wo man das Sünd- und das Brandopfer schlachtet, an dem heiligen Ort. Dieses Schuldopfer nämlich gehört wie ein Sündopfer dem Priester, es ist etwas Hochheiliges.13 Jetzt schlachte man das Lamm da, wo man das Sünd und Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester, etwas Hochheiliges ist es.
14 Der Priester soll etwas Blut vom Schlachtopfer nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.14 Dann nehme der Priester von dem Blut des Schuldopfers und bestreiche damit das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden, den Daumen seiner rechten Hand und die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Dann soll er etwas von dem Log Öl nehmen und auf seinen eigenen linken Handteller gießen.15 Daraufhin nehme der Priester von dem Log Öl und gieße es in seine eigene linke Hand.
16 Er soll einen Finger seiner rechten Hand in das Öl, das auf seinem linken Handteller ist, tauchen und mit diesem Finger siebenmal Öl vor dem Herrn verspritzen.16 Er tauche seinen rechten Zeigefinger in das Öl in seiner linken Hand und sprenge davon mit seinem Zeigefinger siebenmal vor dem Herrn.
17 Dann soll er etwas von dem auf seinem Handteller übrig gebliebenen Öl auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.17 Von dem übrigen Öl in seiner Hand streiche der Priester dem zu Reinigenden an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.
18 Den Rest des Öls, das er auf seinem Handteller hat, soll er auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er ihn vor dem Herrn entsühnen.18 Das Öl, das in der hohlen Hand des Priesters noch übrig ist, gebe er auf das Haupt des zu Reinigenden; so verschaffe er ihm Sühne vor dem Herrn.
19 Nun soll der Priester das Sündopfer durchführen und den, der sich der Reinigung unterzieht, von seiner Unreinheit entsühnen. Danach soll er das Brandopfer schlachten19 Dann richte der Priester das Sündopfer her; er entsühne den zu Reinigenden von seiner Unreinheit und schlachte danach das Brandopfer.
20 und dieses und das Speiseopfer auf dem Altar als Ganzopfer darbringen. Hat der Priester den betreffenden Menschen entsühnt, so ist er rein.20 Der Priester soll das Brand- und Speiseopfer auf dem Altar darbringen; so schafft er Sühne für ihn, und jener wird rein.
21 Wenn er arm ist und seine Mittel nicht ausreichen, soll der Priester einen einzigen Schuldopferwidder für den Darbringungsritus nehmen, um ihn zu entsühnen. Er soll nur ein Zehntel Efa Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, und ein Log Öl als Speiseopfer nehmen,21 Ist jemand arm und reicht sein Vermögen nicht hin, dann nehme er ein Lamm als Schuldopfer zur Weihegabe, damit man ihm Sühne verschaffe, und ein Zehntel Epha Mehl, angerührt in Öl, als Speiseopfer und ein Log Öl,
22 und je nachdem es seine Mittel gestatten, soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, von denen die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer dienen soll.22 ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringt; die eine dient zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
23 Er soll sie am achten Tag zu seiner Reinigung dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn bringen.23 Am achten Tag nach seiner Reinigung bringe er sie zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn.
24 Der Priester soll den Schuldopferwidder und das Log Öl nehmen und damit den Darbringungsritus vor dem Herrn vollziehen.24 Der Priester nehme das Schuldopferlamm und das Log Öl und schwinge beides als Weihegabe vor dem Herrn hin und her.
25 Hat er diesen Schuldopferwidder geschlachtet, dann nehme er etwas Blut vom Schuldopfer und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.25 Man schlachte das Schuldopferlamm, und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers und streiche davon an das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.
26 Er soll etwas Öl auf seinen linken Handteller gießen26 Dann gieße er von dem Öl in seine eigene linke Hand.
27 und etwas von diesem Öl, das auf seinem linken Handteller ist, mit seinem rechten Zeigefinger siebenmal vor dem Herrn verspritzen.27 Er sprenge mit seinem rechten Zeigefinger von dem Öl in seiner linken Hand siebenmal vor dem Herrn.
28 Dann soll er etwas von dem Öl, das auf seinem Handteller ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, und zwar auf die Stelle des Schuldopferblutes.28 Dann streiche der Priester von dem Öl in seiner Hand an das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes, an die Stelle des Schuldopferblutes.
29 Den Rest des Öls auf seinem Handteller soll der Priester auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er ihn vor dem Herrn entsühnen.29 Was vom Öl in der hohlen Hand des Priesters noch übrig ist, gebe er auf das Haupt des zu Reinigenden, um ihm vor dem Herrn Sühne zu verschaffen.
30 Seinen Mitteln entsprechend soll er die eine der beiden Turteltauben oder jungen Tauben30 Nun richte er die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben, wozu sein Vermögen reichte, her,
31 als ein Sündopfer und die andere als ein Brandopfer mit einem Speiseopfer verwenden. Der Priester soll damit den, der sich der Reinigung unterzieht, vor dem Herrn entsühnen.31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer nebst dem Speiseopfer; so verschaffe der Priester dem zu Reinigenden Sühne vor dem Herrn.
32 Das ist das Gesetz für einen, der vom Aussatz befallen ist und dessen Mittel für seine Reinigung nicht ausreichen.32 Dies ist das Gesetz für den vom Aussatz Befallene, dessen Vermögen zu seiner Reinigung nicht ausreicht."
33 Der Herr sprach zu Mose und Aaron:33 Dann sprach der Herr zu Moses und Aaron:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an einem Haus des Landes, das ihr besitzen werdet, Aussatz auftreten,34 "Wenn ihr nun in das Land Kanaan kommt, das ich euch zu eigen geben will, und ich lasse an einem Haus in eurem eigenen Lande einen Befall von Aussatz zu,
35 so soll der Hausherr kommen, es dem Priester anzeigen und sagen: Ich habe an meinem Haus so etwas wie Aussatz gesehen.35 so muß der Eigentümer des Hauses hingehen und dem Priester melden: "Wie von Aussatz befallen erscheint mir das Haus."
36 Der Priester soll anordnen, dass man das Haus räumt, bevor er kommt, um das Übel zu untersuchen; auf diese Weise wird das, was sich im Haus befindet, nicht unrein. Danach erst soll der Priester kommen, um das Haus zu besichtigen.36 Dann ordne der Priester an, daß man das Haus räume, bevor er kommt, den Fall zu besichtigen. Auf diese Weise braucht nicht alles im Hause für unrein erklärt zu werden; danach komme der Priester, das Haus zu besichtigen.
37 Stellt er dabei fest, dass sich an den Mauern des Hauses grünlich gelbe oder rötliche Vertiefungen zeigen, die Mulden in der Mauer bilden,37 Wenn er nun den Befall besichtigt und dabei findet, der Befall an den Wänden des Hauses zeige sich in Gestalt grünlicher oder rötlicher Grübchen, die tiefer zu liegen scheinen als die Wandfläche,
38 so soll der Priester aus dem Haus hinausgehen und den Eingang für sieben Tage abschließen.38 dann gehe der Priester aus dem Haus heraus an dessen Eingang und schließe es für sieben Tage ab.
39 Am siebten Tag soll er wiederkommen. Stellt er bei der Besichtigung fest, dass sich das Übel an den Hausmauern ausgebreitet hat,39 Am siebten Tage komme der Priester wieder, und wenn er bei der Besichtigung findet, daß der Befall an den Wänden des Hauses sich ausgebreitet hat,
40 so ordne er an, die Steine, die vom Übel befallen sind, herauszureißen und sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort zu werfen.40 so ordne er an, daß man die betreffenden Steine herausreiße und sie vor der Stadt an einen unreinen Ort werfe.
41 Dann soll er die Innenwände des Hauses abkratzen lassen und man soll den so entfernten Mörtel aus der Stadt hinausschaffen und an einen unreinen Ort schütten.41 Das Haus aber soll man ringsum im Innern abkratzen und den abgekratzten Schmutz draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort schütten.
42 Man soll andere Steine nehmen, um die herausgerissenen zu ersetzen, und das Haus mit frischem Mörtel bestreichen.42 Dann nehme man andere Steine und setze sie an Stelle der ausgebrochenen, ebenso anderen Lehm und streiche damit das Haus.
43 Hat man die Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt und das Übel bricht wieder aus,43 Wenn nun der Aussatz von neuem auftritt, nachdem man die Steine ausgebrochen, das Haus abgekratzt und neu gestrichen hat,
44 soll der Priester kommen, um es zu besichtigen. Stellt er fest, dass sich das Übel an dem Haus ausgebreitet hat, so ist bösartiger Aussatz an dem Haus; es ist unrein.44 gehe der Priester hinein, besichtige es, und wenn sich der Aussatz im Hause ausgebreitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz; es ist unrein.
45 Man soll es niederreißen und seine Steine, seine Balken und seinen ganzen Mörtelverputz vor die Stadt hinausbringen an einen unreinen Ort.45 Man soll das Haus abbrechen, seine Steine, seine Balken und den ganzen Lehmbewurf des Hauses, und alles an einen unreinen Ort außerhalb der Siedlung bringen.
46 Jeder, der das Haus während der Tage, an denen es durch den Priester verschlossen war, betreten hat, ist unrein bis zum Abend.46 Wer das Haus während der ganzen Zeit, für die er es verschlossen hatte, betritt, ist unrein bis zum Abend.
47 Wer im Haus geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; wer im Haus gegessen hat, muss seine Kleider waschen.47 Wer in dem Hause schläft, wasche seine Kleider; wer darin ißt, wasche ebenfalls seine Kleider.
48 Kommt aber der Priester, um das Übel zu besichtigen, und stellt fest, dass sich das Übel, nachdem das Haus neu verputzt wurde, nicht ausgebreitet hat, soll er das Haus für rein erklären, denn das Übel ist abgeheilt.48 Wenn aber der Priester kommt und bei der Besichtigung findet, daß der Aussatz sich im Hause nicht weiter ausgebreitet hat, nachdem das Haus von neuem gestrichen wurde, so erkläre er das Haus für rein; denn der Aussatz ist geheilt.
49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nehmen.49 Zur Entsühnung des Hauses soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop nehmen.
50 Er soll einen der Vögel über einem Tongefäß mit Quellwasser schlachten.50 Er schlachte den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit Quellwasser.
51 Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel nehmen, um sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser zu tauchen. Er soll das Haus siebenmal besprengen und,51 Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, die Karmesinfäden und den lebenden Vogel und tauche alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser und besprenge das Haus damit siebenmal.
52 nachdem er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem Quellwasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigt hat,52 So soll er das Haus mit dem Vogelblut, dem fließenden Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und den Karmesinfäden entsündigen.
53 den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins freie Feld fliegen lassen. So entsühnt er das Haus und es ist wieder rein.53 Den lebenden Vogel aber lasse er zur Stadt hinaus aufs freie Feld fliegen. So schaffe er Sühne für das Haus, und es ist rein.
54 Das ist das Gesetz für alle Fälle von Aussatz und Flechte,54 Dies ist das Gesetz über jeglichen Befall von Aussatz, über die Krätze,
55 von Aussatz an Kleidern und Häusern,55 über den Aussatz an Kleidern und Häusern,
56 von Geschwülsten, Ausschlag und hellen Flecken,56 über Ausschlag, Grind und weiße Flecken,
57 zur Unterweisung, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.57 um zu belehren, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz."