Nehemia 10

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Einheitsübersetzung Pattloch Bibel
1 Wegen all dem schließen wir nun einen Vertrag und schreiben ihn nieder. Auf der gesiegelten Urkunde stehen die Namen unserer Obersten, Leviten und Priester.1 Unter all diesen Umständen trafen wir eine feste Vereinbarung und legten sie schriftlich nieder. Auf der versiegelten Urkunde befanden sich die Namen unserer Fürsten, Leviten und Priester.
2 Auf der gesiegelten Urkunde stehen: der Statthalter Nehemia, der Sohn Hachaljas, und Zidkija,2 Über den Siegeln standen: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Chakaljas und Zidkia,
3 Seraja, Asarja, Jirmeja,3 Seraja, Asarja, Jirmeja,
4 Paschhur, Armarja, Malkija,4 Paschchur, Amarja, Malkija,
5 Hattusch, Schebanja, Malluch,5 Chattusch, Schebanja, Malluch,
6 Harim, Meremot, Obadja,6 Charim, Meremot, Obadja,
7 Daniel, Ginneton, Baruch,7 Daniel, Ginneton, Baruch,
8 Meschullam, Abija, Mijamin,8 Meschullam, Abia, Mijamin,
9 Maasja, Bilga und Schemaja; das sind die Priester.9 Maasja, Bilgaj und Schemaja. Soweit die Priester.
10 Dann die Leviten: Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui, der Nachkomme Henadads, und Kadmiël,10 Von den Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnuj, ein Nachkomme Chenadads, und Kadmiel,
11 sodann ihre Brüder Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan,11 sodann deren Amtsbrüder Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Chanan,
12 Micha, Rehob, Haschabja,12 Micha, Rechob, Chaschabja,
13 Sakkur, Scherebja, Schebanja,13 Sakkur, Scherebja, Schebanja,
14 Hodija, Bani und Beninu.14 Hodija, Bani und Beninu.
15 Dann folgen die Oberhäupter des Volkes: Parosch, Pahat-Moab, Elam, Sattu, Bani,15 Von den Oberhäuptern des Volkes: Parosch, Pachat-Moab, Elam, Sattu, Bani,
16 Bunni, Asgad, Bebai,16 Bunni, Asgad, Bebaj,
17 Adonija, Bigwai, Adin,17 Adonija, Bagoi, Adin,
18 Ater, Hiskija, Asur,18 Ater, Hiskia, Assur,
19 Hodija, Haschum, Bezai,19 Hodija, Chaschum, Bezaj,
20 Harif, Anatot, Nebai,20 Chariph, Anatot, Nebaj,
21 Magpiasch, Meschullam, Hesir,21 Magpiasch, Meschullam, Chesir,
22 Meschesabel, Zadok, Jaddua,22 Meschesabel, Zadok, Jaddua,
23 Pelatja, Hanan, Anaja,23 Pelatja, Chanan, Anaja,
24 Hoschea, Hananja, Haschub,24 Hosea, Chananja, Chaschub,
25 Lohesch, Pilha, Schobek,25 Hallochesch, Pilcha, Schobek,
26 Rehum, Haschabna, Maaseja,26 Rechum, Chaschabna, Maaseja,
27 Ahija, Hanan, Anan,27 Achia, Chanan, Anan,
28 Malluch, Harim und Baana.28 Malluch, Charim und Baana.
29 Die übrigen vom Volk, von den Priestern und Leviten, die Torwächter, Sänger und Tempeldiener, alle, die sich von den Völkern der anderen Länder abgesondert und dem Gesetz Gottes zugewandt haben, ihre Frauen, Söhne und Töchter, alle, die das nötige Verständnis besitzen:29 Der Rest des Volkes, der Priester, Leviten, Torhüter, Sänger und Tempeldiener und alle, die sich von den Heidenvölkern abgesondert und zum Gesetz Gottes bekehrt hatten, auch deren Frauen, Söhne und Töchter, alle, die das nötige Verständnis besaßen,
30 Sie schließen sich ihren führenden Brüdern an; sie verpflichten sich unter Eid und Schwur, das Gesetz Gottes zu befolgen, das durch Mose, den Diener Gottes, gegeben wurde, und alle Gebote des Herrn, unseres Gottes, seine Vorschriften und Satzungen zu beachten und zu erfüllen.30 schlossen sich ihren führenden Stammesbrüdern an und verpflichteten sich unter Eid und Schwur, im Gesetz Gottes zu wandeln, das durch den Gottesknecht Moses gegeben ward, und alle Satzungen und Gebote des Herrn, unseres Gottes, zu beobachten und danach zu handeln:
31 Wir werden unsere Töchter nicht den Völkern im Land zu Frauen geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen.31 Besonders werden wir unsere Töchter nicht den Heidenvölkern zu Frauen geben und ihre Töchter nicht für unsere Söhne nehmen.
32 Wenn die Völker des Landes Waren, besonders Getreide jeder Art, am Sabbat zum Verkauf anbieten, werden wir ihnen am Sabbat oder an einem anderen heiligen Tag nichts abnehmen. Wir verzichten in jedem siebten Jahr auf den Ertrag des Bodens und auf jede Schuldforderung.32 Bringt die heidnische Bevölkerung am Sabbat Waren und alle möglichen Getreidesorten zum Verkauf, so werden wir an Sabbaten oder an heiligen Tagen nicht von ihnen kaufen. Wir verzichten auf den Ertrag des siebten Jahres und auf jegliche Schuldforderung.
33 Ferner übernehmen wir die Pflicht, jährlich ein Drittelschekel für den Dienst im Haus unseres Gottes zu geben,33 Wir betrachten es als ein Gebot, jährlich den dritten Teil eines Sekels für den Dienst im Hause unseres Gottes zu spenden,
34 für die Schaubrote, das tägliche Speiseopfer und das tägliche Brandopfer, für die Opfer an den Sabbaten, Neumondtagen und Festen, für die Weiheopfer und die Sündopfer, durch die man Israel Sühne verschafft, und für alle Arbeiten im Haus unseres Gottes.34 für die Schaubrote, das tägliche Speiseopfer und das tägliche Brandopfer, für die Sabbate, Neumonde und Feste, für die Weihegeschenke und die Sündopfer, um Israel Sühne zu verschaffen, und für jegliche Arbeit im Haus unseres Gottes.
35 Die Lieferung des Brennholzes haben wir ausgelost unter den Priestern, den Leviten und dem Volk. Jede Familie soll es jährlich zu der für sie bestimmten Zeit zum Haus unseres Gottes bringen. Es soll auf dem Altar des Herrn, unseres Gottes, brennen, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist.35 Die Lose werfen die Priester, Leviten und das Volk wegen der Ablieferung des Brennholzes; wir wollen in der Reihenfolge der einzelnen Familien das Holz alljährlich zu bestimmten Zeiten zum Haus unseres Gottes bringen und es auf dem Altar des Herrn, unseres Gottes, verbrennen, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist.
36 Ferner bringen wir jährlich zum Haus des Herrn die ersten Erträge unserer Felder und die ersten Erträge aller Baumfrüchte,36 Wir wollen die Erstlingserträge unseres Ackerbodens und alle Erstlingsfrüchte sämtlicher Bäume alljährlich zum Haus des Herrn bringen,
37 unsere erstgeborenen Söhne und die ersten Jungen unseres Viehs, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist. Die ersten Jungen unserer Rinder und Schafe bringen wir zum Haus unseres Gottes für die Priester, die im Haus unseres Gottes Dienst tun.37 mit den Erstgeburten unserer Söhne und den Erstlingswürfen unseres Viehs nach Gesetzesvorschrift verfahren und namentlich die Erstlingswürfe unseres Groß- und Kleinviehs an das Haus unseres Gottes den Priestern abliefern, die im Haus unseres Gottes ihren Dienst verrichten.
38 Den Erstanteil von unserem Brotteig und von den Früchten aller Bäume sowie von Wein und Öl bringen wir für die Priester in die Kammern des Hauses unseres Gottes. Den Leviten geben wir den Zehnten vom Ertrag unseres Bodens. Die Leviten selbst erheben den Zehnten an allen Orten, wo wir das Feld bebauen.38 Das Beste von unserem Brotteig und unseren Abgaben, von allen Baumfrüchten, vom Most und vom Öl wollen wir den Priestern in die Kammern des Hauses unseres Gottes bringen. Den Zehnten von den Erträgen unseres Ackerbodens wollen wir den Leviten geben; die Leviten selbst sollen in allen unseren Ortschaften, in denen Ackerbau betrieben wird, den Zehnten einsammeln.
39 Wenn die Leviten den Zehnten erheben, soll ein Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten. Die Leviten bringen dann den Zehnten vom Zehnten zum Haus unseres Gottes in die Vorratskammern. -39 Ein aaronitischer Priester soll die Leviten begleiten, wenn sie den Zehnten erheben. Die Leviten sollen ein Zehntel vom Zehnten in das Haus unseres Gottes, in die Vorratskammern bringen.
40 In diese Kammern nämlich bringen die Israeliten und die Leviten die Abgaben an Getreide, Wein und Öl. Dort sind die Vorratsbehälter des Heiligtums, der Priester, die Dienst tun, der Torwächter und Sänger. - So werden wir das Haus unseres Gottes nicht im Stich lassen.40 In diese Kammern sollen nämlich die Israeliten und die Leviten die Abgaben von Getreide, Most und Öl abliefern. Dort sind die heiligen Geräte, die beamteten Priester, die Torwächter und Sänger. Wir wollen das Haus unseres Gottes nicht vernachlässigen.