Numeri 6
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| EINHEITSUBERSETZUNG BIBEL | Menge Bibel |
|---|---|
| 1 Der Herr sprach zu Mose: | 1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes: |
| 2 Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ein Mann oder eine Frau etwas Besonderes tun will und das Nasiräergelübde ablegt, sodass er ein dem Herrn geweihter Nasiräer ist, | 2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib das Absonderungsgelübde eines Nasiräers (d.h. eines Gottgeweihten) ablegen will, um sich dem HERRN zu weihen, |
| 3 dann soll er auf Wein und Bier verzichten; er soll keinen gegorenen Wein und kein gegorenes Bier trinken, auch keinen Traubensaft, er soll weder frische noch getrocknete Trauben essen. | 3 so muß er sich des Weines und jedes andern berauschenden Getränks enthalten; auch Essig (oder: Gegorenes) von Wein oder Essig von berauschendem Getränk darf er nicht trinken; ebenso darf er keinerlei aus Trauben hergestellte Flüssigkeit trinken und keine Trauben, weder frische noch getrocknete, genießen. |
| 4 Solange er Nasiräer ist, soll er nichts essen, was von Weinreben stammt, von den unreifen Trauben angefangen bis zu den Trebern. | 4 Während der ganzen Dauer seiner Weihezeit darf er von allem, was vom Weinstock kommt (= gewonnen wird), nichts genießen, auch keine unreifen Trauben und keine Rankenspitzen. |
| 5 Solange das Nasiräergelübde in Kraft ist, soll auch kein Schermesser sein Haupt berühren, bis die Zeit abgelaufen ist, für die er sich dem Herrn als Nasiräer geweiht hat. Er ist heilig, er muss sein Haar ganz frei wachsen lassen. | 5 Während der ganzen Dauer seines Weihegelübdes darf kein Schermesser auf sein Haupt kommen; bis zum Ablauf der Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, soll er als geheiligt gelten: er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen. |
| 6 Solange er sich dem Herrn als Nasiräer geweiht hat, soll er auch nicht in die Nähe eines Toten kommen. | 6 Während der ganzen Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, darf er zu keinem Toten hineingehen; |
| 7 Nicht einmal an Vater oder Mutter, an Bruder oder Schwester soll er sich verunreinigen, wenn sie sterben; denn er trägt an seinem Haupt das Zeichen dafür, dass er sich seinem Gott als Nasiräer geweiht hat. | 7 selbst wenn ihm Vater oder Mutter, Bruder oder Schwester sterben, darf er sich an ihren Leichen nicht verunreinigen; denn die Weihe seines Gottes ruht auf seinem Haupt: |
| 8 Solange er Nasiräer ist, ist er dem Herrn heilig. | 8 solange seine Weihe (= gelobte Zeit) dauert, ist er dem HERRN heilig.« |
| 9 Wenn aber jemand in seiner Nähe ganz plötzlich stirbt und er dabei sein geweihtes Haupt unrein macht, dann soll er sein Haar an dem Tag abschneiden, an dem er wieder rein wird: Am siebten Tag soll er sein Haar abschneiden, | 9 »Sollte aber jemand ganz plötzlich neben ihm sterben und er dadurch sein geweihtes Haupt verunreinigen, so soll er an dem Tage, an dem er wieder rein wird, sein Haupt scheren, also am siebten Tage; |
| 10 am achten Tag aber soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen. | 10 und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen. |
| 11 Der Priester richtet die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer her und entsühnt den, der an der Leiche eine Sünde auf sich geladen hat; am selben Tag erklärt der Priester sein Haupt wieder für heilig. | 11 Der Priester soll dann die eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer herrichten und ihm so Sühne erwirken dafür, daß er sich an der Leiche (verunreinigt und sich dadurch) versündigt hat. Dann soll er an demselben Tage sein Haupt nochmals für geheiligt erklären |
| 12 Er soll sich dann dem Herrn für die Zeit, für die er sich als Nasiräer verpflichtet hatte, von neuem weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen. Die schon abgeleistete Zeit aber ist verfallen, da das vorige Weihegelübde ungültig geworden ist. | 12 und sich dem HERRN für die gelobte Zeit von neuem weihen, auch ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen; die vorige Zeit aber soll als verfallen gelten, weil seine Weihe unrein geworden war.« |
| 13 Das ist das Nasiräergesetz. Am Tag, an dem die Zeit seiner Nasiräerweihe abgelaufen ist, soll man den Mann zum Eingang des Offenbarungszeltes führen. | 13 »Folgende Vorschriften aber gelten für den Nasiräer (= Gottgeweihten): An dem Tage, an welchem die von ihm gelobte Weihezeit zu Ende ist, führe man ihn an den Eingang des Offenbarungszeltes; |
| 14 Er bringt seine Opfergabe für den Herrn mit: ein fehlerloses einjähriges männliches Lamm als Brandopfer, ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm als Sühnopfer, einen fehlerlosen Widder als Heilsopfer, | 14 und er hat dem HERRN seine Opfergabe darzubringen, nämlich ein einjähriges, fehlerloses Lamm zum Brandopfer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm zum Sündopfer, ferner einen fehlerlosen Widder zum Heilsopfer; |
| 15 ferner einen Korb voll ungesäuerter Kuchen aus Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie voll ungesäuerter Brotfladen, die mit Öl bestrichen sind, ferner das dazugehörende Speiseopfer und die dazugehörenden Trankopfer. | 15 außerdem einen Korb mit ungesäuertem Backwerk von Feinmehl, nämlich mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern. |
| 16 Der Priester bringt alles vor den Herrn und richtet für den Betreffenden das Sündopfer und das Brandopfer her. | 16 Der Priester soll dann dies alles vor den HERRN bringen und das Sündopfer und das Brandopfer für ihn herrichten; |
| 17 Auch richtet er den Widder für das Heilsopfer zur Ehre des Herrn her, zusammen mit dem Korb voll ungesäuertem Gebäck; dann richtet der Priester für den Betreffenden das Speiseopfer und das Trankopfer her. | 17 den Widder aber soll er als Heilsopfer für den HERRN herrichten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Backwerk; auch das Speisopfer und das Trankopfer soll der Priester für ihn darbringen. |
| 18 Der Nasiräer schneidet am Eingang des Offenbarungszeltes sein geweihtes Haupthaar ab, nimmt das geweihte Haar und wirft es in das Feuer, das unter dem Heilsopfer brennt. | 18 Sodann schere der Nasiräer sein geweihtes Haupt am Eingang des Offenbarungszeltes, nehme sein geweihtes Haupthaar und lege es in das Feuer, das unter dem Heilsopfer brennt. |
| 19 Nachdem der Nasiräer sich das Nasiräerhaar abgeschnitten hat, nimmt der Priester den gekochten Vorderschenkel des Widders, einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korb und einen ungesäuerten Brotfladen und legt es dem Nasiräer auf die Hände. | 19 Hierauf nehme der Priester den gekochten Bug von dem Widder nebst einem ungesäuerten Kuchen und einem ungesäuerten Fladen aus dem Korbe und lege dies alles dem Nasiräer auf die Hände, nachdem dieser sich das geweihte Haar abgeschoren hat. |
| 20 Dann schwingt sie der Priester vor dem Herrn hin und her und bringt sie so dar. Das ist eine heilige Gabe für den Priester, zusätzlich zur Widderbrust für den Darbringungsritus und zur Schenkelkeule für den Erhebungsritus. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken. | 20 Sodann webe (= schwinge) der Priester dieses alles als Webeopfer vor dem HERRN: es ist eine dem Priester zufallende heilige Gabe samt der Webebrust und der Hebekeule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken.« |
| 21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der aufgrund seines Weihegelübdes dem Herrn eine Opfergabe gelobt, abgesehen von dem, was er sonst noch leisten kann. Wie es den Worten des Gelübdes entspricht, das er abgelegt hat, so muss er handeln, nach dem Nasiräergesetz, das für seinen Fall gilt. | 21 Diese Vorschriften gelten für den Gottgeweihten, der ein Gelübde abgelegt hat, nämlich bezüglich seiner Opfergabe, die er dem HERRN auf Grund seiner Weihe darzubringen hat, abgesehen von dem, was er sonst noch zu leisten vermag. Auf Grund seines Gelübdes, das er abgelegt hat, soll er nach den für seine Weihe geltenden Vorschriften verfahren. |
| 22 Der Herr sprach zu Mose: | 22 Der HERR gebot alsdann dem Mose folgendes: |
| 23 Sag zu Aaron und seinen Söhnen: So sollt ihr die Israeliten segnen; sprecht zu ihnen: | 23 »Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: Mit diesen Worten sollt ihr den Segen über die Israeliten aussprechen: |
| 24 Der Herr segne dich und behüte dich. | 24 ›Der HERR segne dich und behüte dich! |
| 25 Der Herr lasse sein Angesicht über dich leuchten und sei dir gnädig. | 25 Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig! |
| 26 Der Herr wende sein Angesicht dir zu und schenke dir Heil. | 26 Der HERR erhebe sein Angesicht zu dir hin (oder: auf dich) und gewähre dir Frieden!‹ |
| 27 So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen und ich werde sie segnen. | 27 Wenn sie so meinen Namen auf die Israeliten legen, will ich sie segnen.« |