Numeri 35
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| EINHEITSUBERSETZUNG BIBEL | Peshitta |
|---|---|
| 1 In der Steppe von Moab, am Jordan bei Jericho, sprach der Herr zu Mose: | 1 ܘܡܠܠ ܡܪܝܐ ܥܡ ܡܘܫܐ ܒܥܪܒܘܬ ܡܘܐܒ ܕܥܠ ܝܘܪܕܢܢ ܕܐܝܪܝܚܘ ܘܐܡܪ ܠܗ. |
| 2 Befiehl den Israeliten, sie sollen von ihrem Erbbesitz den Leviten einige Städte abgeben, in denen sie sich niederlassen können. Auch die ringsum zu den Städten gehörende Weidefläche sollt ihr den Leviten überlassen. | 2 ܦܩܕ ܠܒܢ̈ܝ ܐܝܣܪܐܝܠ. ܘܢܬܠܘܢ ܠܠܘ̈ܝܐ ܡܢ ܝܘܪܬܢܐ ܕܐܘܚܕܢܗܘܢ ܩܘܪ̈ܝܐ ܠܡܬܒ. ܘܐܓܘܪ̈ܣܐ ܕܩܘܪ̈ܝܐ ܕܒܚܕܪ̈ܝܗܘܢ . ܢܬܠܘܢ ܠܠܘ̈ܝܐ. |
| 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen ihrem Vieh, ihren Herden und allen ihren Tieren zur Verfügung stehen. | 3 ܘܢܗܘ̈ܝܢ ܠܗܘܢ ܩܘܪ̈ܝܐ ܠܡܬܒ. ܘܐܓܘܪ̈ܣܝܗܝܢ ܢܗܘܘܢ ܠܒܥܝܪ̈ܗܘܢ ܘܠܩܢܝܢܗܘܢ ܘܠܟܠܗ ܚܝܘܬܗܘܢ. |
| 4 Die Weideflächen der Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen ringsum von der Stadtmauer zweitausend Ellen nach außen reichen. | 4 ܘܐܓܘܪ̈ܣܐ ܕܩܘܪ̈ܝܐ ܕܬܬܠܘܢ ܠܠܘ̈ܝܐ. ܡܢ ܐܣܬܐ ܕܩܪܝܬܐ ܘܠܒܪ. ܐܠܦ ܐ̈ܡܝܢ ܟܕ ܚ̇ܕܪܐ. |
| 5 Außerhalb der Stadt sollt ihr in östlicher Richtung zweitausend Ellen, in südlicher Richtung zweitausend Ellen, in westlicher Richtung zweitausend Ellen und in nördlicher Richtung zweitausend Ellen abmessen. Die Stadt soll also in der Mitte liegen. Das soll den Leviten als Weidefläche der Städte gehören. | 5 ܘܡܫܘܚ ܡܢ ܠܒܪ ܠܩܪܝܬܐ. ܠܣܛܪܐ ܕܡܕܢܚܐ. ܬܪ̈ܝܢ ܐ̈ܠܦܝܢ ܐܡ̈ܝܢ. ܘܠܣܛܪܐ ܕܬܝܡܢܐ ܬܪ̈ܝܢ ܐ̈ܠܦܝܢ ܐ̈ܡܝܢ. ܘܠܣܛܪܐ ܕܡܥܪܒܐ ܬܪ̈ܝܢ ܐ̈ܠܦܝܢ ܐܡ̈ܝܢ. ܘܠܣܛܪܐ ܕܓܪܒܝܐ ܬܪ̈ܝܢ ܐ̈ܠܦܝܢ ܐܡ̈ܝܢ. ܘܩܪܝܬܐ ܒܡܨܥܬܐ. ܗܢܐ ܢܗܘܐ ܠܟܘܢ ܫܛܚܐ ܕܩܘܪ̈ܝܐ. |
| 6 Unter den Städten, die ihr ihnen abgebt, sollen sechs Asylstädte sein, die ihr als Zufluchtsorte für den bestimmt, der einen Menschen erschlagen hat. Außerdem sollt ihr ihnen weitere zweiundvierzig Städte geben. | 6 ܘܩܘܪ̈ܝܐ ܕܝ̇ܗܒܝܢ ܐܢܬܘܢ ܠܠܘ̈ܝܐ. ܫܬ ܩܘܪ̈ܝܐ ܕܒܝܬ ܓܘܣܐ ܢܗ̈ܘܝܢ ܠܟܘܢ. ܕܢܗܘܐ ܥ̇ܪܩ ܠܬܡܢ ܩܛܘܠܐ. ܕܩ̇ܛܠ ܠܚܒܪܗ ܕܠܐ ܒܨܒܝܢܗ . ܘܥܠܝܗܝܢ ܐܪܡܘ ܐܪ̈ܒܥܝܢ ܘܬܪ̈ܬܝܢ ܩܘܪ̈ܝܐ. |
| 7 Im Ganzen sind es achtundvierzig Städte samt ihren Weideflächen, die ihr den Leviten abgeben sollt. | 7 ܟܠܗܝܢ ܩܘܪ̈ܝܐ ܕܝܗܒܝܢ ܐܢܬܘܢ ܠܠܘ̈ܝܐ. ܐܪ̈ܒܥܝܢ ܘܬܡܢܐ ܩܘܪ̈ܝܐ. ܗ̈ܢܝܢ ܘܫ̈ܛܚܝܗܝܢ. |
| 8 Die Zahl der Städte, die ihr vom Landbesitz der Israeliten abgebt, sollt ihr bei einem großen Stamm höher, bei einem kleinen niedriger ansetzen; jeder Stamm soll von seinen Städten den Leviten so viele abgeben, wie es der Größe seines eigenen Erbbesitzes entspricht. | 8 ܘܩܘܪ̈ܝܐ ܕܝ̇ܗܒܝܢ ܐܢܬܘܢ ܡܢ ܝܪܬܘܬܐ ܕܒܢ̈ܝ ܐܝܣܪܝܠ. ܡܢ ܣ̈ܓܝܐܐ ܬܣܓܘܢ. ܘܡܢ ܙܥܘܪ̈ܐ ܬܙܥܪܘܢ. ܐܢܫ ܐܝܟ ܠܦܘܬ ܝܪܬܘܬܐ ܕܝ̇ܪܬ ܢܬܠ ܡܢ ܩܘܪ̈ܝܗ̇ ܠܠܘ̈ܝܐ. |
| 9 Der Herr sprach zu Mose: | 9 ܘܡܠܠ ܡܪܝܐ ܥܡ ܡܘܫܐ ܘܐܡܪ ܠܗ. |
| 10 Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ihr den Jordan überschritten und Kanaan betreten habt, | 10 ܡܠܠ ܥܡ ܒܢ̈ܝ ܐܝܣܪܝܠ ܘܐܡܪ ܠܗܘܢ. ܡܐ ܕܥܒܪܬܘܢ ܝܘܪܕܢܢ ܠܐܪܥܐ ܕܟܢܥܢ. |
| 11 dann sollt ihr einige Städte auswählen, die euch als Asylstädte dienen. Dorthin kann einer fliehen, der einen Menschen ohne Vorsatz erschlagen hat. | 11 ܛܝܒܘ ܠܟܘܢ ܩܘܪ̈ܝܐ ܕܒܝܬ ܓܘܣܐ ܕܢܗ̈ܘܝܢ ܠܟܘܢ. ܕܢܥܪܘܩ ܠܬܡܢ ܩܛܘܠܐ. ܐܝܢܐ ܕܢܩܛܘܠ ܢܦܫܐ ܒܛܘܥܝܝ. |
| 12 Die Städte sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen, sodass der, der getötet hat, nicht sterben muss, bevor er vor dem Gericht der Gemeinde stand. | 12 ܘܢܗ̈ܘܝܢ ܠܟܘܢ ܗܠܝܢ ܩܘܪ̈ܝܐ ܠܒܝܬ ܓܘܣܐ. ܡܢ ܬܒ̇ܥ ܥܝܪܬܐ ܕܕܡܐ. ܘܠܐ ܢܬܩܛܠ ܩܛܘܠܐ ܥܕܡܐ ܕܩ̇ܐܡ ܩܕܡ ܟܢܘܫܬܐ ܒܕܝܢܐ. |
| 13 Von den Städten, die ihr abgebt, sollen euch sechs als Asylstädte dienen. | 13 ܘܩܘܪ̈ܝܐ ܕܝ̇ܗܒܝܢ ܐܢܬܘܢ ܫܬ ܩܘܪ̈ܝܐ ܕܒܝܬ ܓܘܣܐ ܢܗܘܝܢ ܠܟܘܢ. |
| 14 Drei dieser Städte sollt ihr jenseits des Jordan und drei in Kanaan bestimmen; sie sollen Asylstädte sein. | 14 ܬܠܬ ܩܘܪ̈ܝܐ ܗܒܘ ܒܥܒܪܐ ܕܝܘܪܕܢܢ. ܘܬܠܬ ܩܘܪ̈ܝܐ ܗܒܘ ܒܐܪܥܐ ܕܟܢܥܢ. ܩܘܪ̈ܝܐ ܕܒܝܬ ܓܘܣܐ ܢܗ̈ܘܝܢ. |
| 15 Den Israeliten, auch den Fremden und den Halbbürgern bei euch, sollen diese sechs Städte als Asyl zur Verfügung stehen; dorthin kann jeder fliehen, der ohne Vorsatz einen Menschen erschlagen hat. | 15 ܠܒܢ̈ܝ ܐܝܣܪܝܠ. ܘܠܐܝܢܐ ܕܡܬܦܢܐ ܠܘܬܝ ܘܠܐܝܠܝܢ ܕܥ̇ܡܪܝܢ ܒܝܢܬܟܘܢ. ܘܢܗ̈ܘܝܢ ܠܟܘܢ ܗܠܝܢ ܫܬ ܩܘܪ̈ܝܐ ܠܒܝܬ ܓܘܣܐ. ܕܢܥܪܘܩ ܠܗܝܢ ܟܠ ܕܩ̇ܛܠ ܢܦܫܐ ܒܛܘܥܝܝ. |
| 16 Wenn er ihn aber mit einem Eisengerät so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder ist mit dem Tod zu bestrafen. | 16 ܘܐܢ ܒܡܐܢܐ ܕܦܪܙܠܐ ܡܚܝܗܝ ܐܝܟ ܕܢܡܘܬ ܘܡܝܬ. ܩܛܘܠܐ ܗܘ. ܡܬܩܛܠܘ ܢܬܩܛܠ ܩܛܘܠܐ ܗ̇ܘ. |
| 17 Wenn er ihn mit einem Stein in der Hand, der groß genug ist, jemanden zu töten, so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder ist mit dem Tod zu bestrafen. | 17 ܘܐܢ ܒܟܐܦܐ ܒܐܝܕܐ ܡܚܝܗܝ ܐܝܟ ܕܢܡܘܬ ܘܡܝܬ. ܩܛܘܠܐ ܗ̇ܘ ܡܬܩܛܠܘ ܢܬܩܛܠ. |
| 18 Auch wenn er ihn mit einem hölzernen Gegenstand, der geeignet ist, einen Menschen zu töten, so geschlagen hat, dass er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder ist mit dem Tod zu bestrafen. | 18 ܘܐܢ ܒܡܐܢܐ ܕܩܝܣܐ ܒܐܝܕܐ ܡܚܝܗܝ ܐܝܟ ܕܢܡܘܬ ܘܡܝܬ. ܩ̇ܛܘܠܐ ܗܘ ܡܬܩܛܠܘ ܢܬܩܛܠ . |
| 19 Der Bluträcher darf den Mörder töten; sobald er ihn trifft, darf er ihn töten. | 19 ܬܒ̇ܥ ܥܝܪܬܐ ܕܕܡܐ. ܗܘ ܢܩܛܠܝܘܗܝ ܠܩܛܘܠܐ ܡܐ ܕܦ̇ܓܥ ܒܗ. |
| 20 Wenn einer einen andern aus Hass stößt oder aus dem Hinterhalt nach ihm wirft, sodass er stirbt, | 20 ܘܐܢ ܒܣܢܐܬܐ ܡܚܝܗܝ. ܐܘ ܫܕܐ ܒܗ ܒܢܟܠܐ ܘܡܝܬ. ܩܛܘܠܐ ܗ̇ܘ. |
| 21 oder wenn er ihn in feindlicher Absicht mit der Hand so schlägt, dass er stirbt, dann soll der, der zugeschlagen hat, mit dem Tod bestraft werden; er ist ein Mörder. Der Bluträcher darf den Mörder töten, sobald er ihn trifft. | 21 ܒܒܥܠܕܒܒܘܬܐ ܡܚܝܗܝ ܒܐܝܕܗ ܐܝܟ ܕܢܡܘܬ ܘܡܝܬ. ܩܛܘܠܐ ܗܘ ܡܬܩܛܠܘ ܢܬܩܛܠ. ܬܒ̇ܥ ܥܝܪܬܐ ܕܕܡܐ ܗܘ ܢܩܛܠܝܘܗܝ ܠܩܛܘܠܐ ܡܐ ܕܦ̇ܓܥ ܒܗ. |
| 22 Wenn aber einer einen andern aus Unachtsamkeit, ohne feindliche Absicht, gestoßen oder ohne Hinterhältigkeit irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen hat | 22 ܘܐܢ ܡܢ ܫܠܝܐ ܕܠܐ ܒܥܠܕܒܒܘܬܐ ܡܚܝܗܝ. ܐܘ ܫܕܐ ܒܗ ܟܠ ܡܐܢ ܕܠܐ ܒܢܟܠܐ . |
| 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein, der einen Menschen töten kann, auf ihn fallen ließ, sodass er starb - vorausgesetzt, er war nicht sein Feind und suchte ihn auch nicht zu schädigen - , | 23 ܐܘ ܒܟܠ ܟܐܦ ܕܩܛܠܐ. ܕܟܕ ܠܐ ܚܙܐ ܫܕܐ ܥܠܘܗܝ ܘܡܝܬ. ܘܠܐ ܗܘܐ ܒܥܠܕܒܒܗ. ܘܠܐ ܨ̇ܒܐ ܗܘܐ ܠܒܝܫܬܗ . |
| 24 dann soll die Gemeinde zwischen dem, der getötet hat, und dem Bluträcher nach diesen Grundsätzen ein Urteil fällen: | 24 ܬܕܘܢ ܟܢܘܫܬܐ ܒܝܬ ܩܛܘܠܐ ܠܬܒ̇ܥ ܥܝܪܬܐ ܕܕܡܐ ܥܠ ܕܝ̈ܢܐ ܗܠܝܢ. |
| 25 Die Gemeinde soll den, der getötet hat, vor der Gewalt des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt, in die er geflohen war, zurückbringen. Er darf darin wohnen, bis der Hohepriester stirbt, den man mit heiligem Öl gesalbt hat. | 25 ܘܬܦܨܝܘܗܝ ܟܢܘܫܬܐ ܠܩܛܘܠܐ ܡܢ ܬܒ̇ܥ ܥܝܪܬܐ ܕܕܡܐ. ܘܬܫܕܪܝܘܗܝ ܟܢܘܫܬܐ ܠܩܪܝܬܐ ܕܒܝܬ ܓܘܣܐ ܕܥܪܩ ܗܘܐ ܠܗ̇. ܘܢܬܒ ܒܗ̇ ܥܕܡܐ ܕܢܡܘܬ ܟܗܢܐ ܪܒܐ ܕܐܬܡܫܚ ܒܡܫܚܐ ܕܩܘܕܫܐ. |
| 26 Wenn der, der getötet hat, das Gebiet der Asylstadt verlässt, in die er geflohen ist, | 26 ܘܐܢ ܢܦܘܩ ܩܛܘܠܐ ܠܒܪ ܡܢ ܬܚ̈ܘܡܐ ܕܩܪܝܬܐ ܕܒܝܬ ܓܘܣܐ ܕܥܪܩ ܠܗ̇. |
| 27 und der Bluträcher ihn außerhalb seiner Asylstadt trifft, darf dieser den, der getötet hat, umbringen; dadurch entsteht ihm keine Blutschuld. | 27 ܘܢܫܟܚܘܗܝ ܬܒ̇ܥ ܥܝܪܬܐ ܕܕܡܐ. ܠܒܪ ܡܢ ܬܚ̈ܘܡܐ ܕܩܪܝܬܐ ܕܒܝܬ ܓܘܣܐ. ܘܢܩܛܘܠ ܬܒ̇ܥ ܥܝܪܬܐ ܕܕܡܐ ܠܩܛܘܠܐ. ܠܝܬ ܠܗ ܥܝܪܬܐ. |
| 28 Denn der, der getötet hat, soll bis zum Tod des Hohenpriesters in der Asylstadt bleiben; nach dem Tod des Hohenpriesters kann er zu seinem Land und zu seinem Besitz zurückkehren. | 28 ܡܛܠ ܗܢܐ ܒܩܪܝܬܐ ܕܒܝܬ ܓܘܣܐ ܢܬܒ ܥܕܡܐ ܕܢܡܘܬ ܟܗܢܐ ܪܒܐ. ܘܡܐ ܕܡܝܬ ܟܗܢܐ ܪܒܐ. ܢܗܦܘܟ ܩܛܘܠܐ ܠܐܪܥܐ ܕܝܪܬܘܬܗ. |
| 29 Das soll bei euch überall, wo ihr wohnt, von Generation zu Generation als Recht gelten. | 29 ܘܢܗܘܘܢ ܠܟܘܢ ܗܠܝܢ ܢܡܘܣ̈ܐ ܠܥܠܡ ܠܕܪ̈ܝܟܘܢ ܒܟܠܗ ܒܝܬ ܡܥܡܪܟܘܢ. |
| 30 Wenn irgendjemand einen Menschen erschlägt, darf man den Mörder nur aufgrund von Zeugenaussagen töten; doch aufgrund der Aussage nur eines einzigen Zeugen darf man einen Menschen nicht töten. | 30 ܟܠ ܕܢܩܛܘܠ ܢܦܫܐ. ܥܠ ܦܘܡ ܣܗ̈ܕܐ ܢܬܩܛܠ ܩܛܘܠܐ. ܘܣܗܕܐ ܚܕ ܠܐ ܢܣܗܕ ܥܠ ܢܦܫܐ ܕܬܡܘܬ. |
| 31 Ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben eines Mörders, der schuldig gesprochen und zum Tod verurteilt ist; denn er muss mit dem Tod bestraft werden. | 31 ܘܠܐ ܬܩܒܠܘܢ ܫܘܚܕܐ ܥܠ ܢܦܫܐ ܕܩܛܘܠܐ ܕܚܝܒ ܡܘܬܐ. ܐܠܐ ܡܬܩܛܠܘ ܢܬܩܛܠ. |
| 32 Auch dürft ihr von einem, der in eine Asylstadt geflohen ist, kein Sühnegeld annehmen, sodass er vor dem Tod des Hohenpriesters in die Heimat zurückkehren könnte. | 32 ܘܠܐ ܬܣܒܘܢ ܫܘܚܕܐ. ܕܢܥܪܘܩ ܠܩܪܝܬܐ ܕܒܝܬ ܓܘܣܐ. ܘܢܐܙܠ ܘܢܬܒ ܒܐܪܥܐ. ܥܕܡܐ ܕܢܡܘܬ ܟܗܢܐ ܪܒܐ. |
| 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn Blut entweiht das Land, und man kann das Land von dem darin vergossenen Blut nur durch das Blut dessen entsühnen, der es vergossen hat. | 33 ܘܠܐ ܬܛܢܦܘܢܗ̇ ܠܐܪܥܐ ܕܥ̇ܡܪܝܢ ܐܢܬܘܢ ܒܗ̇. ܡܛܠ ܕܕܡܐ ܗܘ ܡܛܢܦ ܠܐܪܥܐ. ܘܐܪܥܐ ܕܕܡܐ ܐܫܝܕ ܒܗ̇ . ܠܐ ܢܬܚܣܐ ܥܠܝܗ̇. ܐܠܐ ܐܢ ܐܬܐܫܕ ܒܗ̇ ܕܡܐ ܕܗ̇ܘ ܡ̇ܢ ܕܐܫܕܗ. |
| 34 Verunreinigt nicht das Land, in dem ihr euch niedergelassen habt und in dessen Mitte ich selbst wohne; denn ich, der Herr, wohne mitten unter den Israeliten. | 34 ܘܠܐ ܬܛܡܐܘܢܗ̇ ܠܐܪܥܐ ܕܥ̇ܡܪܝܢ ܐܢܬܘܢ ܒܗ̇ ܕܫ̇ܪܐ ܐܢܐ ܒܓܘܗ̇. ܡܛܠ ܕܐܢܐ ܐܢܐ ܡܪܝܐ ܕܫ̇ܪܐ ܐܢܐ ܒܝܢܬ ܒܢ̈ܝ ܐܝܣܪܝܠ. |