SCRUTATIO

Montag, 13 Juli 2026 - Santa Veronica ( Letture di oggi)

Numeri 30


font
EINHEITSUBERSETZUNG BIBELMenge Bibel
1 Mose teilte den Israeliten alles genau so mit, wie es ihm der Herr aufgetragen hatte.1 Mose teilte dies alles den Israeliten genau so mit, wie der HERR es ihm geboten hatte.
2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: Das befiehlt der Herr:2 Darauf sagte Mose zu den Stammeshäuptern der Israeliten: »Folgendes hat der HERR geboten:
3 Wenn ein Mann dem Herrn ein Gelübde ablegt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet, dann darf er sein Wort nicht brechen; genau so, wie er es ausgesprochen hat, muss er es ausführen.3 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen.
4 Wenn aber eine Frau dem Herrn ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet, während sie noch ledig im Haus ihres Vaters lebt,4 Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend (= unverheiratet) im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet
5 dann soll ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, erfahren. Schweigt ihr Vater dazu, dann treten die Gelübde oder jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft;5 und ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, Kunde erhält und dann ihr gegenüber dazu schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und auch jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.
6 versagt aber ihr Vater an dem Tag, an dem er davon erfährt, seine Zustimmung, dann tritt das Gelübde oder die Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, nicht in Kraft; der Herr wird es ihr erlassen, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat.6 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, ungültig sein; und der HERR wird ihr verzeihen, weil ihr Vater ihr die Genehmigung versagt hat.
7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder durch ein voreiliges Wort, mit dem sie sich verpflichtet hat, gebunden ist,7 Wenn sie sich dann aber verheiraten sollte, während ihre Gelübde oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, für sie noch verbindlich sind,
8 dann bleiben die Gelübde oder die Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, falls ihr Mann an dem Tag, an dem er davon erfährt, dazu schweigt.8 und ihr Mann erhält Kunde davon, schweigt aber ihr gegenüber an dem Tage, an dem er davon hört, so sollen ihre Gelübde gültig sein, und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, sollen zu Recht bestehen.
9 Wenn ihr Mann aber an dem Tag, an dem er davon erfährt, seine Zustimmung versagt, dann hat er ihr Gelübde, an das sie gebunden war, oder das voreilige Wort, durch das sie sich verpflichtet hatte, außer Kraft gesetzt und der Herr wird es ihr erlassen.9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so macht er dadurch das Gelübde, das auf ihr ruht, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr verzeihen.
10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen Frau - alles, wozu sie sich verpflichtet hat - bleibt für sie in Kraft.10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen (= geschiedenen) Frau, alles, wozu sie sich verpflichtet hat, soll für sie verbindlich sein.
11 Wenn sie im Haus ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat,11 Wenn ferner eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat
12 dann bleiben alle Gelübde und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, wenn ihr Mann zwar davon gehört, aber geschwiegen und seine Zustimmung nicht versagt hat.12 und ihr Mann Kunde davon erhält, aber ihr gegenüber dazu schweigt und ihr nicht die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.
13 Wenn aber ihr Mann an dem Tag, an dem er davon hörte, ihr Gelübde oder die Verpflichtung zur Enthaltung, die sie ausgesprochen hat, außer Kraft gesetzt hat, dann ist alles aufgehoben; ihr Mann hat es außer Kraft gesetzt und der Herr wird es ihr erlassen.13 Wenn ihr Mann aber an dem Tage, an dem er davon hört, sie für ungültig erklärt hat, so soll nichts von dem, was sie bezüglich ihrer Gelübde und bezüglich der Verpflichtungen zu einer Enthaltung ausgesprochen hat, Gültigkeit haben: ihr Mann hat sie für ungültig erklärt, darum wird der HERR ihr verzeihen.«
14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der zu einer Enthaltung verpflichtet, anerkennen oder außer Kraft setzen.14 »Jedes Gelübde und jedes eidliche Versprechen einer Enthaltung behufs einer Selbstkasteiung kann ihr Mann für gültig und ebenso für ungültig erklären.
15 Schweigt ihr Mann dazu von einem Tag bis zum andern, dann erkennt er alle Gelübde und Verpflichtungen zur Enthaltung an. Er hat sie anerkannt, denn er hat an dem Tag, an dem er davon erfahren hat, geschwiegen.15 Wenn aber ihr Mann von einem Tage bis zum andern stillschweigt, so bestätigt er dadurch alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die auf ihr ruhen; er hat sie dadurch bestätigt, daß er ihr gegenüber an dem Tage, an welchem er Kunde davon erhielt, geschwiegen hat.
16 Hat er aber davon erfahren und setzte sie erst später außer Kraft, dann trägt er dafür die Verantwortung.16 Wenn er sie aber erst später aufhebt, nachdem er schon vorher davon gehört hat, so hat er die Verschuldung (seiner Frau) zu tragen.«
17 Das sind die Gesetze, die der Herr dem Mose aufgetragen hat; sie gelten für den Mann und seine Frau, für den Vater und seine ledige Tochter, solange sie noch im Haus ihres Vaters lebt.17 Das sind die Verordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, damit sie Geltung haben zwischen einem Manne und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange diese in ihrer Jugend (d.h. unverheiratet; V.4) im Hause ihres Vaters lebt.