Ezechiel 48
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| Pattloch Bibel | EINHEITSUBERSETZUNG BIBEL |
|---|---|
| 1 Dies sind die Namen der Stämme: Im äußersten Norden vom Meer an in Richtung nach Chetlon bis Lebo-Hamat, bis nach Chazar-Enon - das Gebiet von Damaskus liegt nördlich - seitwärts von Hamat, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Dan. | 1 Das sind die Namen der Stämme: Im Norden, entlang dem Weg von Hetlon nach Lebo-Hamat und nach Hazar- Enan - das Gebiet von Damaskus liegt dabei nördlich, seitlich von Hamat - gehört von Osten nach Westen Dan ein Anteil. |
| 2 Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Aser. | 2 Neben dem Gebiet Dans von Osten nach Westen Ascher - ein Anteil; |
| 3 Neben dem Gebiet von Aser, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Naphtali. | 3 neben dem Gebiet Aschers von Osten nach Westen Naftali - ein Anteil; |
| 4 Neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Manasse. | 4 neben dem Gebiet Naftalis von Osten nach Westen Manasse - ein Anteil; |
| 5 Neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Ephraim. | 5 neben dem Gebiet Manasses von Osten nach Westen Efraim - ein Anteil; |
| 6 Neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Ruben. | 6 neben dem Gebiet Efraims von Osten nach Westen Ruben - ein Anteil; |
| 7 Neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Juda. | 7 neben dem Gebiet Rubens von Osten nach Westen Juda - ein Anteil. |
| 8 Neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite liege die Abgabe, die ihr zu entrichten habt: 25 000 Ellen breit und in der Länge wie einer der Anteile von der Ostseite bis zur Westseite. Das Heiligtum liege mitten darin. | 8 Neben dem Gebiet Judas liegt von Osten nach Westen das Land, das ihr (dem Herrn) als Abgabe entrichten sollt, 25000 Ellen breit und genauso lang wie jeder andere Anteil von Osten nach Westen. In der Mitte dieses Stückes liegt das Heiligtum. |
| 9 Die Abgabe, die ihr dem Herrn abzugeben habt, soll 25 000 Ellen lang und 20 000 Ellen breit sein. | 9 Das Land, das ihr dem Herrn als Abgabe entrichtet, hat eine Länge von 25000 Ellen und eine Breite von 20000 Ellen. |
| 10 Die heilige Abgabe soll folgenden Besitzern gehören: den Priestern ein Stück, dessen Nordseite 25 000 Ellen mißt, dessen Westseite in der Breite 10 000 Ellen, dessen Ostseite in der Breite 10 000 Ellen und dessen Südseite in der Länge 25 000 Ellen. Das Heiligtum des Herrn soll mitten darin liegen. | 10 Die heilige Abgabe soll wie folgt eingeteilt werden: Den Priestern soll ein Stück gehören, das im Norden 25000 Ellen lang ist, im Westen und im Osten 10000 Ellen breit und im Süden auch 25000 Ellen lang. Das Heiligtum des Herrn soll in der Mitte liegen. |
| 11 Den geweihten Priestern, den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst wahrgenommen haben, die nicht abirrten, als die Söhne Israels in die Irre gingen, gleichwie die Leviten abirrten, | 11 Den geweihten Priestern aus den Nachkommen Zadoks, die ihren Dienst verrichtet und mich nicht verlassen haben, als die Israeliten ebenso in die Irre gingen wie die Leviten, |
| 12 ihnen gehöre es als Abgabe von der Weihegabe des Landes, als etwas Hochheiliges neben dem Gebiet der Leviten. | 12 ihnen soll als Abgabe ein Stück von dem Land gehören, das ihr (dem Herrn) als Abgabe entrichtet habt; dieses Stück ist hochheilig und liegt neben dem Gebiet der Leviten. |
| 13 Den Leviten aber soll ein Landstrich entsprechend dem Gebiet der Priester zufallen: 25 000 Ellen lang und 10 000 Ellen breit, beide insgesamt also 25 000 Ellen lang und 20 000 Ellen breit. | 13 Den Leviten soll wie den Priestern ein Gebiet von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite gehören. Das Ganze hat also eine Länge von 25000 Ellen und eine Breite von 20000 Ellen. |
| 14 Davon dürfen sie nichts verkaufen oder vertauschen und das beste Stück des Landes nicht auf andere übertragen; denn dem Herrn ist es geweiht. | 14 Man darf nichts davon verkaufen oder zum Tausch anbieten, noch darf man dieses beste Stück des Landes auf andere übertragen; denn es ist dem Herrn heilig. |
| 15 Die 5 000 Ellen, die gegenüber den 25 000 Ellen an der Breitseite noch übrigbleiben, sind nichtheiliges Gebiet und gehören der Stadt als Wohn- und Weideplat. Die Stadt liege mitten darin. | 15 Die 5000 Ellen, die längs der 25000 Ellen in der Breite noch übrig bleiben, sind nicht heilig, sondern gehören der Stadt als Wohngebiet und Weidefläche. Die Stadt soll mitten darin liegen. |
| 16 Dies sind ihre Maße: die Nordseite 4 500, die Südseite 4 500, die Ostseite 4 500 und die Westseite 4 500 Ellen. | 16 Ihre Maße sollen im Norden 4500 Ellen und im Süden 4500 Ellen betragen, ebenso 4500 Ellen im Osten und 4500 Ellen im Westen. |
| 17 Der Weideplatz der Stadt betrage nach Norden 250, nach Süden 250, nach Osten 250 und nach Westen 250 Ellen. | 17 Die Weidefläche der Stadt erstreckt sich 250 Ellen nach Norden, 250 Ellen nach Süden, 250 Ellen nach Osten und 250 Ellen nach Westen. |
| 18 Was aber an der Länge noch übrig ist längs der heiligen Abgabe, nämlich 10 000 Ellen ostwärts und 10 000 Ellen westwärts [d. h. der heiligen Abgabe entlang], dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen. | 18 Was dann der Länge nach noch übrig ist längs der heiligen Abgabe - 10000 Ellen nach Osten und 10000 Ellen nach Westen [es liegt längs der heiligen Abgabe] -, von dessen Erträgen sollen sich die Arbeiter der Stadt ernähren. |
| 19 Was nun die Arbeiter der Stadt betrifft, so sollen Leute aus allen Stämmen Israels in ihr beschäftigt sein. | 19 Die Arbeiter der Stadt, die dieses Stück bebauen, sollen aus allen Stämmen Israels sein. |
| 20 Insgesamt sollt ihr als Abgabe 25 000 Ellen zu 25 000 Ellen im Geviert entrichten, die heilige Abgabe nämlich und den Stadtbesitz. | 20 Die ganze Abgabe soll 25000 mal 25000 Ellen betragen. Dieses ganze Quadrat einschließlich des Eigentums der Stadt sollt ihr als heilige Abgabe entrichten. |
| 21 Der Rest verbleibe dem Fürsten zu beiden Seiten der heiligen Abgabe und des Stadtbesitzes, entlang den 25 000 Ellen ostwärts bis zur Ostgrenze und westwärts entlang den 25 000 Ellen bis zur Westgrenze; entsprechend den Stammesanteilen soll er dem Fürsten gehören. Die heilige Abgabe und das Heiligtum sollen mitten darin liegen. | 21 Was zu beiden Seiten der heiligen Abgabe und des Besitzes der Stadt übrig bleibt, von den 25000 Ellen der (Ostseite der ganzen) Abgabe bis zur Ostgrenze (des Landes) und von den 25000 Ellen der Westseite (der Abgabe) bis zur Westgrenze (des Landes), diese (beiden) Stücke entlang den Stammesanteilen sollen dem Fürsten gehören. Die heilige Abgabe und das Tempelheiligtum liegen mitten darin. |
| 22 Der Besitz der Leviten und der Stadt soll mitten zwischen dem liegen, was Eigentum des Fürsten ist; zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin soll das liegen, was dem Fürsten gehört. | 22 Der Besitz der Leviten und der Besitz der Stadt soll mitten in dem Gebiet liegen, das dem Fürsten gehört, und das Gebiet des Fürsten liegt zwischen dem Gebiet Judas und dem Gebiet Benjamins. |
| 23 Es folgen die übrigen Stämme: von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Benjamin. | 23 Nun folgen die übrigen Stämme: Von Osten nach Westen Benjamin - ein Anteil; |
| 24 Neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Simeon. | 24 neben dem Gebiet Benjamins von Osten nach Westen Simeon - ein Anteil; |
| 25 Neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Issachar. | 25 neben dem Gebiet Simeons von Osten nach Westen Issachar - ein Anteil; |
| 26 Neben dem Gebiet von Issachar, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Sebulun. | 26 neben dem Gebiet Issachars von Osten nach Westen Sebulon - ein Anteil; |
| 27 Neben dem Gebiet von Sebulun, von der Ostseite bis zur Westseite: ein Anteil für Gad. | 27 neben dem Gebiet Sebulons von Osten nach Westen Gad - ein Anteil. |
| 28 Neben dem Gebiet von Gad, auf der Südseite gegen Mittag, laufe die Grenze von Tamar bis Me-Meribat (Haderwasser) bei Kades, weiter zum Bache Ägyptens bis zum Großen Meer. | 28 Neben dem Gebiet Gads verläuft im Negeb die Südgrenze; sie führt von Tamar zu den Quellen von Meribat-Kadesch und zu dem Bach, der ins große Meer fließt. |
| 29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz den Stämmen Israels verlosen sollt, und dies sind ihre Anteile" - Spruch des Gebieters und Herrn. | 29 Das ist das Land, das ihr als Erbbesitz an die Stämme Israels verlosen sollt, und das sind ihre Anteile - Spruch Gottes, des Herrn. |
| 30 a) Folgendes sind die Ausgänge der Stadt: b) Auf der Nordseite, 4 500 Ellen an Maß, | 30 Das sind die Ausgänge der Stadt. Die Stadttore sind nach den Stämmen Israels benannt: |
| 31 a) Die Tore der Stadt sind nach den Stämmen Israels benannt. b) drei Tore nach Norden: ein Tor Ruben, ein Tor Juda, ein Tor Levi. | 31 auf der Nordseite, die 4500 Ellen misst, drei Tore: ein Tor ist nach Ruben benannt, ein Tor nach Juda und ein Tor nach Levi; |
| 32 Auf der Ostseite, 4 500 Ellen an Maß, drei Tore: ein Tor Joseph, ein Tor Benjamin, ein Tor Dan. | 32 auf der Ostseite, die 4500 Ellen misst, drei Tore: ein Tor nach Josef, ein Tor nach Benjamin und ein Tor nach Dan; |
| 33 Auf der Südseite, 4 500 Ellen an Maß, drei Tore: ein Tor Simeon, ein Tor Issachar, ein Tor Sebulun. | 33 auf der Südseite, die 4500 Ellen misst, drei Tore: ein Tor nach Simeon, ein Tor nach Issachar und ein Tor nach Sebulon; |
| 34 Auf der Westseite, 4 500 Ellen an Maß, drei Tore: ein Tor Gad, ein Tor Aser, ein Tor Naphtali. | 34 auf der Westseite, die 4500 Ellen misst, drei Tore: ein Tor nach Gad, ein Tor nach Ascher und ein Tor nach Naftali. |
| 35 Der gesamte Umfang beträgt 18 000 Ellen; und der Name der Stadt heißt von jetzt an: "Der Herr allhier." | 35 Der Umfang der Stadt beträgt 18000 Ellen. Und der Name der Stadt soll von heute an sein: Hier ist der Herr. |