Ezechiel 45
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1Wenn ihr das Land zum erblichen Besitz verlost, dann erhebt eine Abgabe für den Herrn, ein heiliges Landopfer von 25.000 Ellen Länge und 20.000 Ellen Breite! Dieses soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.2Davon entfalle für das Heiligtum ein Quadrat von 500 zu 500 Ellen an Umfang, ferner fünfzig Ellen als unbestelltes Land um es herum.3Von jenem abgemessenen Bezirk meßt ein Gebiet heraus von 25.000 Ellen Länge und 10.000 Ellen Breite; darauf stehe das Heiligtum, das Hochheilige.4Dies ist das heilige Landopfer. Es sei Eigentum der Priester, die am Heiligtum Dienst verrichten und sich nahen, um dem Herrn zu dienen. Es diene ihnen als Platz für die Häuser und als Trift für das Vieh.525 000 Ellen Länge und 10.000 Ellen Breite sollen den Leviten gehören, die im Tempelhaus Dienst tun; es soll ihr Eigentum sein mit Gehöften zum Wohnen.6Als Eigentum der Stadt bestimmt ein Gebiet von 5.000 Ellen Breite und 25.000 Ellen Länge, so lang also wie die heilige Abgabe; es gehöre dem gesamten Hause Israel.7Für den Fürsten aber bestimmt beiderseits der heiligen Abgabe und des Besitztums der Stadt entlang der heiligen Abgabe und entlang dem Eigentum der Stadt einen Landstrich auf der Westseite westlich und auf der Ostseite östlich; die Länge entspreche den einzelnen Stammesanteilen von der westlichen bis zur östlichen Grenze des Landes.8Dies gehöre ihm als Besitztum in Israel, damit meine Fürsten mein Volk fortan nicht mehr bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel gemäß seinen Stämmen überlassen."9So spricht der Gebieter und Herr: "Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Enthaltet euch der Gewalttat und Unterdrückung, übt Recht und Gerechtigkeit! Verschont mein Volk mit euren Enteignungen" - Spruch des Gebieters und Herrn.10"Genaue Waage, richtiges Epha und richtiges Bat sollt ihr haben.11Das Epha und das Bat sollen einheitliche Größe haben; das Bat soll den zehnten Teil eines Chomer fassen und das Epha ebenfalls den zehnten Teil eines Chomer. Auf den Chomer soll man sie abstimmen.12Der Sekel betrage zwanzig Gera; fünf Sekel sollen fünf, zehn Sekel sollen zehn sein, fünfzig Sekel bilden bei euch die Mine.13Das ist die Abgabe, die ihr erheben sollt: ein Sechstel Epha vom Chomer Weizen und ein Sechstel Epha vom Chomer Gerste.14Das festgesetzte Maß für das Öl: ein Zehntel Bat vom Kor; zehn Bat betragen ein Kor.15Ferner werde ein Schaf von der Herde, eines aus je zweihundert Stück, von den Geschlechtern Israels abgegeben für die Speise-, Brand- und Friedopfer, um euch Sühne zu verschaffen" - Spruch des Gebieters und Herrn.16"Die gesamte Bürgerschaft entrichte diese Abgabe dem Fürsten in Israel.17Dem Fürsten aber sollen die Brand-, Speise- und Trankopfer an den Feiertagen, den Neumonden, den Sabbaten und bei allen Festversammlungen des Hauses Israel obliegen. Er soll das Sünd- und das Speiseopfer, das Brand- und das Friedopfer liefern, um dem Hause Israel Sühne zu verschaffen."18So spricht der Gebieter und Herr: "Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen fehlerlosen Jungstier nehmen und das Heiligtum entsündigen!19Der Priester nehme vom Blute des Sündopfers und streiche es an die Pfosten des Tempels, an die vier Ecken der Altareinfassung und an die Pfosten des Tores zum inneren Vorhof.20Ebenso soll es gemacht werden am ersten Tag des siebten Monats für jene, die aus Irrtum oder Unwissenheit sich verfehlt haben. So sollt ihr dem Tempel Sühne verschaffen.21Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Paschafest halten; sieben Tage lang genieße man ungesäuerte Brote.22Der Fürst stelle an diesem Tag für seine eigene Person und für die gesamte Bürgerschaft einen Jungstier als Sündopfer bereit.23An den sieben Festtagen stelle er als Brandopfer täglich, sieben Tage lang, sieben Jungstiere und sieben Widder, fehlerlose Tiere, bereit und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.24Als Speiseopfer liefere er je ein Epha auf jeden Jungstier und je ein Epha auf jeden Widder, dazu je ein Hin Öl auf jedes Epha.25Am 15. Tage des siebten Monats, am Hochfest, liefere er sieben Tage lang ebensoviel an Sünd-, Brand- und Speiseopfern sowie an Öl."
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